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Bekanntmachung über das Auslaufen des Konzessionsvertrages Wasser der Stad Fellbach
Stadt Fellbach · Fellbach · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Die Stadt Fellbach macht bekannt, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Wasserverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Wasserkonzessionsvertrag) gehören, für das gesamte Stadtgebiet mit Ablauf des 31. Dezembers 2027 endet. Die Vergabe der Wasserkonzession erfolgt im Rahmen eines transparenten und dis-kriminierungsfreien Verfahrens. Diese Aufforderung zur Interessenbekundung ist kein formelles Vergabeverfahren. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen und klargestellt, dass insbesondere die europäischen Richtlinien 2014/24 /EU, 2014/23/EU, 2014/25/EU, das GWB, die VgV, die KonzVgV, die SektVO, die VOB/A und die UVgO, ganz gleich in welcher Fassung, keine Anwendung finden. Die Daten über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Wasserkonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Stadt Fellbach unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Stadt vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Die Stadt Fellbach vergibt eine Wasserkonzession für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen des Wasserverteilnetzes im gesamten Stadtgebiet ab 01.01.2028.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Deutsch
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Mangels Anwendbarkeit des GWB (§148 Nr. 9 GWB) sind die Vergabekammern nicht zuständig. Die Zivilgerichtsbarkeit ist nach allgemeinen Verfahrensregeln zuständig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 51 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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