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Bekanntmachung über das Auslaufen des Konzessionsvertrages Wasser in der Stadt Duisburg
Stadt Duisburg · Duisburg · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Die Stadt Duisburg macht bekannt, dass der für das Gebiet der Stadt Duisburg bestehende Konzessionsvertrag Wasser zum 30.09.2029 endet. Die Stadt Duisburg beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 40 Jahren abzuschließen. Wasserversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines neuen Wasserkonzessionsvertrages mit der Stadt Duisburg mit einer Laufzeit von bis zu 480 Monaten interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse schriftlich innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Interessenbekundungen gegenüber der Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Herrn Rechtsanwalt Martin Brück von Oertzen, Münsterstraße 1-3, 59065 Hamm, zu bekunden. Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Stadt Duisburg wird alle Interessierten nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist über den weiteren Verfahrensablauf informieren. Diese freiwillige Aufforderung zur Interessenbekundung ist kein formelles Vergabeverfahren. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen und klargestellt, dass insbesondere die europäischen Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU, 2014/25/EU, das GWB, die VgV, die KonzVgV, die SektVO, die VOB/A und die UVgO, ganz gleich in welcher Fassung, keine Anwendung finden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Die Stadt Duisburg sucht interessierte Wasserversorgungsunternehmen für den Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages für die Wasserversorgung mit einer Laufzeit von bis zu 40 Jahren.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignungskriterien werden in den Vergabeunterlagen festgelegt. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Mangels Anwendbarkeit des GWB (§ 149 Nr. 9 GWB) sind die Vergabekammern nicht zuständig. Die Zivilgerichtsbarkeit ist nach allgemeinen Verfahrensregeln zuständig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 46 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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