AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.06.2026 23:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/632e77f7-5f7d-43b2-8bcc-d5f2ecf43307/

Bekanntmachung über das Auslaufen des Konzessionsvertrages Wasser in der Stadt Duisburg

Notice-ID: 632e77f7-5f7d-43b2-8bcc-d5f2ecf43307 · Procedure-ID: 3f533ceb-09ea-4b07-8629-12fcc1e72cce

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Duisburg, Duisburg
Veröffentlicht
11.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
65110000 — Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas)
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Duisburg macht bekannt, dass der für das Gebiet der Stadt Duisburg bestehende Konzessionsvertrag Wasser zum 30.09.2029 endet. Die Stadt Duisburg beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 40 Jahren abzuschließen. Wasserversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines neuen Wasserkonzessionsvertrages mit der Stadt Duisburg mit einer Laufzeit von bis zu 480 Monaten interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse schriftlich innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Interessenbekundungen gegenüber der Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Herrn Rechtsanwalt Martin Brück von Oertzen, Münsterstraße 1-3, 59065 Hamm, zu bekunden. Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Stadt Duisburg wird alle Interessierten nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist über den weiteren Verfahrensablauf informieren. Diese freiwillige Aufforderung zur Interessenbekundung ist kein formelles Vergabeverfahren. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen und klargestellt, dass insbesondere die europäischen Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU, 2014/25/EU, das GWB, die VgV, die KonzVgV, die SektVO, die VOB/A und die UVgO, ganz gleich in welcher Fassung, keine Anwendung finden.

Vertragslaufzeit

Periode
480 Monate

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Stadt Duisburg, Duisburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).