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Chemnitzer Modell Stufe 3, Ergänzungsmaßnahme Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Hainichen - Niederwiesa, Generalplanungsleistungen
Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH · Chemnitz · Sachsen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenGeneralplanungsleistung🏆 Die Gleisplaner GmbH · Chemnitz
- Die Gleisplaner GmbH · Chemnitz
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe sind Generalplanungsleistungen für das Bauvorhaben „Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Hainichen – Niederwiesa“. Bauherr und Auftraggeber (AG) für die Planung und Ausführung ist die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH (VMS GmbH). Vorhabenträger ist der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS). Eine losweise Vergabe der Generalplanungsleistung ist nicht vorgesehen. Weitere Einzelheiten sowie Inhalt und Umfang einzelner Planungsleistungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterium 3 60 %Preis
Honorarangebot
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Zuschlagskriterium 1 25 %Qualität
Präsentation und Bürovorstellung
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Zuschlagskriterium 2 15 %Qualität
Arbeitsaufgabe
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen. Insbesondere gelten die in § 160 Abs. 3 GWB sowie § 135 Abs. 2 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB lautet: „Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- Frist 05.05.2025 - Übertragungsfehler bei Ausschlussgründen korrigiert - Ergänzung bei LOT-0001 bei zusätzliche Einstufung CPV - Ergänzung der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen als ORG-0002 und Überprüfungsstelle
- Frist 05.05.2025 Original-Veröffentlichung
- 09.04.2025 - Übertragungsfehler bei Ausschlussgründen korrigiert - Ergänzung bei LOT-0001 bei zusätzliche Einstufung CPV - Ergänzung der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen als ORG-0002 und Überprüfungsstelle
- 02.04.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 213 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Die Gleisplaner GmbHZuschlagswert 2.867.989 €1 Veröffentlichung
- 04.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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