AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 09:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1cdc454c-67c3-4d7e-b420-17cccc5eaf44/

Chemnitzer Modell Stufe 3, Ergänzungsmaßnahme Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Hainichen - Niederwiesa, Generalplanungsleistungen

Notice-ID: 1cdc454c-67c3-4d7e-b420-17cccc5eaf44 · Procedure-ID: 0088a746-8bff-49d9-8b50-e2918915456d

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Stammdaten

Auftraggeber
Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH, Chemnitz
Veröffentlicht
04.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
2.867.989 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe sind Generalplanungsleistungen für das Bauvorhaben „Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Hainichen – Niederwiesa“. Bauherr und Auftraggeber (AG) für die Planung und Ausführung ist die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH (VMS GmbH). Vorhabenträger ist der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS). Eine losweise Vergabe der Generalplanungsleistung ist nicht vorgesehen. Weitere Einzelheiten sowie Inhalt und Umfang einzelner Planungsleistungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
03.11.2025
Zuschlagsentscheidung
27.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).