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Rahmenvereinbarung Sprachtraining

Toll Collect GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Rahmenvereinbarung Sprachtraining
    Rahmen 450.000 €
    🏆 kmp. Sprachenservice GmbH & Co. KG · Sindelfingen
Auftragnehmer
  • kmp. Sprachenservice GmbH & Co. KG · Sindelfingen
💶 Auftragsvolumen (Rahmen) 450.000 €
👥 Eingegangene Angebote 8
📅 Zuschlagsdatum 10.03.2026

Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: kmp. Sprachenservice GmbH & Co. KG. Die übrigen 7 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Toll Collect agiert im Rahmen des Betriebs eines Mautsystems sowohl national als auch europaweit. Um eine reibungslose Kommunikation gewährleisten zu können und sprachliche Barrieren bestmöglich zu verhindern, möchte Toll Collect seinen Mitarbeitern die Möglichkeit eröffnen Grund-, erweiterte und verhandlungssichere Sprachkenntnisse in anderen Sprachen zu erlangen. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung über Sprachtraining abgeschlossen werden.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Das Verfahren wird als Offenes Verfahren nach § 15 VgV durchgeführt. Verhandlungen finden nicht statt. Bitte beachten Sie die Verfahrensbedingungen.“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Rahmenvereinbarung Sprachtraining
  • Qualität 60 %

    Mit dem Angebot ist ein Leistungserbringungskonzept zur auftragsspezifischen Herangehensweise einzureichen. Insbesondere sind Darlegungen zu den Teilbereichen "Trainermanagement", "Schulungsmaterial", "teilnehmerbezogene Serviceleistungen" und "spezifische Organisationsleistungen" gemäß Leistungsbeschreibung darzustellen. Bewertung hinsichtlich: - Nachvollziehbarkeit und Detaillierungstiefe hinsichtlich sämtlicher darzustellender Inhalte in Bezug auf die Leistungsbeschreibung - Realisierbarkeit und Angemessenheit der Herangehensweise 2.1 Trainermanagement (20%) 2.2 Schulungsmaterial (15%) 2.3 Teilnehmerbezogene Serviceleistungen (15%) 2.4 Spezifische Organisationsleistungen (10%)

  • Preis 40 %

    1.1 Gesamtsumme der angegebenen Stundenverrechnungssätze pro Unterrichtseinheit für die Niveaustufen A1 bis C2 gem. Ziff. 1 des Preisblattes (15%) 1.2 Gesamtsumme der Pauschalfestpreise für Unterrichtsmaterial pro Kurs für die Niveaustufen A1 bis C2 gem. Ziff. 2.1 des Preisblattes (7,5%) 1.3 Pauschalfestpreis für Nebenkosten teilnehmerbezogener Serviceleistungen pro Teilnehmer und Kurs gem. Ziff. 2.2 des Preisblattes (7,5%) 1.4 Pauschalfestpreis für Nebenkosten spezifischer Organisationsleistungen pro Kurs gem. Ziff. 2.3 des Preisblattes (7,5%) 1.5 Pauschalfestpreis für Nebenkosten der Bereitstellung einer alternativen Online-Meeting-Plattform pro Kurs gem. Ziff. 2.4 des Preisblattes (2,5%)

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: 134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 240.000 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 89 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer kmp. Sprachenservice GmbH & Co. KG
    Auftragsvolumen (Rahmen) 450.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 18.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 23 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 322.199 €
Median 589.800 €
Oberes Quartil 980.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Toll Collect GmbH · Berlin

450.000 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer 06-VST-E-2025
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Toll Collect GmbH
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 18.03.2026
CPV-Codes (2) 80400000 · Bildung
80000000 · Bildung
(Was ist das?)
Angebote 8
starker Wettbewerb (Ø 1,7 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 2 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
kmp. Sprachenservice GmbH & Co. KG · Sindelfingen

Auftragnehmer (?)
kmp. Sprachenservice GmbH & Co. KG
Vertrag 10.03.2026

Ø Bieter in der Branche 1.7

Historischer Durchschnitt aus 618.848 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%

Anteil der erfassten Verfahren in Bildung & Forschung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 13.231 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 10 Tage
Schätzwert-Abweichung -24%
KMU-Bieteranteil 43%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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