GKW Stammheim, Erneuerung Schlammentwässerung
KI Die Ausschreibung betrifft die Lieferung und Montage von Anlagentechnik und FHM-Stationen für die Erneuerung der Schlammentwässerung in Köln.
StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR · Köln · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Es ist die Errichtung und der Betrieb einer WEA mit einer maximalen Höhe von 150m vorgesehen. Die WEA ist südwestlich auf dem Gelände Richtung Rheinufer, unter Einhaltung aller Immissions- und Abstandsgrenzwerte, geplant. Es kann und soll mit der geplanten Leistungsklasse der maximal mögliche Ertrag, zwecks Selbstversorgung, erbracht werden. Die Lage der geplanten Windenergieanlage ist der Anlage „Übersichtskarte 1:5000“ zu entnehmen. Die Windenergieanlage soll als betriebliche Nebenanlage gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, sowie § 14 (2) BauNVO genehmigt werden. Hierfür muss das Kriterium der räumlichen und funktionalen Nebennutzung erfüllt sein. Die Nebennutzung auf funktionaler Ebene ist durch den Verbrauch des erzeugten Stroms durch die Kläranlage vor Ort gegeben. Die WEA wird in das vorhandene Mittelspannungsnetz eingebunden.
Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgte nach Maßgabe der VgV in mehreren Losen.
Es wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung.
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Das Kriterium Stromertrag erhält derjenige Bieter die volle Punktzahl, dessen Angebot die Anlage mit dem höchsten Stromertrag angeboten wird. Erhält ein Bieter, der eine Anlage anbietet, die einen Stromertrag im hälftigen Umfang erwarten lässt, erhält keine Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert. Maßgeblich ist der Ertragswert ermittelt auf Basis des P 75 Wertes, ermittelt auf Grundlage der Leistungskurven des Bieters unter Einsatzes der Software Wind pro.
Für die Kriterien des Preises der Leistung, erhält der Bieter mit dem niedrigsten Preis die volle Punktzahl. Keine Punkte erhält derjenige Bieter mit dem doppelten Preisen, dazwischen wird interpoliert. Angebote mit einem frei bleibenden Preis werden ausgeschlossen.
Die volle Punktzahl erhält ein Angebot, im Rahmen dessen mit dem Vollwartungsvertrag der Ersatz sämtlicher Anlagenkomponenten angeboten wird, die nicht durch eine übliche Maschinen-Bruch - Versicherung ersetzt werden. Keine Punkte erhält ein Angebot, mit dem Rahmen des Vollwartungsvertrages eine vom Verschleiß betroffenen Hauptkomponenten nicht ersetzt werden. Eine dazwischenliegende Punktzahl richtet einen in diesem Rahmen liegenden Erfüllungsgrad.
Die volle Punktzahl erhält ein Angebot mit einem Wartungsvertrag, mit dem eine Laufzeit von 20 Jahren angeboten wird. Keine Punktzahl erhält ein Angebot, mit dem ein Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von weniger als 15 Jahren angeboten wird. Dazwischen wird linear interpoliert.
keine Punkte erhält ein Angebot, mit dem zwar eine Anlagenverfügbarkeit von 96 % angetragen wird. 1,666 Punkte erhält ein Angebot, für jeden Prozentpunkt, mit dem eine höhere Anlagenverfügbarkeit angeboten wird.
Keine Punkte erhält ein Angebot, mit dem die Angebote später als 3 Monate nach dem gewünschten Inbetriebnahmetermin Ende 2028 angeboten wird. Insoweit ausgehend vom 31.3.2028 erhält ein Angebot für jeden Monat der Unterschreitung des 31.3.2028 0,5 Punkte angebotenen Inbetriebnahmetermin.
Die volle Punktzahl erhält ein Angebot, mit denen der Bieter eine Preisregelung vorschlägt, bei der der Preis bis zur Abnahme der Leistung unverändert bleiben. Keine Punkte erhält ein Angebot, mit dem ein Preis angeboten wird, bei dem bereits eine Preissteigerung/Preisanpassung vor der erwarteten Inbetriebnahme Ende 2027 angeboten wird. Dazwischen wird interpoliert.
Die volle Punktzahl erhält ein Angebot, bei dem die Windenergieanlage zum Zeitpunkt der Abnahme zu bezahlen ist oder eine vollständige Voraussetzung von Vorauszahlungen durch eine Bankbürgschaft gesichert wird. Keine Punkte erhält ein Angebot, bei dem die Komponenten der Windenergieanlage mit Montage zu bezahlen sind Sicherheit insoweit erlischt. Dazwischen wird interpoliert.
die volle Punktzahl erhält ein Angebot, mit dem eine Vertragsstrafe von einem Prozent des Preises für die Herstellungslieferung der WEA für jeden Monat der vom Auftragnehmer zu vertretenden Überschreitung des Termins für die Inbetriebnahme angeboten wird, maximiert auf 5 % des Preises. Keine Punkte erhält ein Angebot, bei dem keine Vertragsstrafe für die vom AN zu vertretende Überschreitung des Inbetriebnahmetermins der WEA angeboten wird. Dazwischen wird interpoliert.
Es erhält derjenige Bieter die volle Punktzahl, mit dessen Angebot die längste Verjährungsfrist für Mängelansprüche angeboten wird. Ein Bieter, der Verjährungsfrist im hälftigen Umfang anbietet, erhält keine Punkte. Dazwischen wird interpoliert.
Die volle Punktzahl erhält ein Angebot zu den Beschaffenheitsgarantien der Leistungsgruppengarantie, der Garantie der Schallpegelleistung und der Garantie der elektrischen Eigenschaften, bei dem mit dem Garantieversprechen eine volle Haftung für die Ertragseinbußen Auftraggebers übernommen wird. Keine Punkte erhält ein Angebot, im Rahmen dessen für die Garantie keine Haftung für die Ertragseinbußen übernommen wird. Dazwischen richtet sich die Punkteverteilung nach dem vereinbarten Haftungsumfang.
Die volle Punktzahl erhält ein Angebot, bei dem die gesetzliche Haftungsverpflichtung nicht eingeschränkt werden. Keine Punkte erhält ein Angebot, im Rahmen dessen für Mangelfolgeschäden, insbesondere Vermögensschäden nicht gehaftet wird. Dazwischen richtet sich die Punkteverteilung nach dem vereinbarten Haftungsumfang.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen:
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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5 Veröffentlichungen
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KI Die Ausschreibung betrifft die Lieferung und Montage von Anlagentechnik und FHM-Stationen für die Erneuerung der Schlammentwässerung in Köln.
KI Die Ausschreibung umfasst Ingenieurleistungen für ein Ein- und Auslassbauwerk im Rheinhauptdeich, aufgeteilt in drei Lose: Objektplanung, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung nach HOAI.
KI Es wird eine Rahmenvereinbarung über allgemeine Reinigungsarbeiten auf den Klärwerken der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) ausgeschrieben.
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