AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 18:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1f0408fc-cd02-4d54-b6cf-d4b7f07365f3/

Lieferung und Implementierung einer Software für die duale Stellenbewertung bei der Stadtverwaltung Karlsruhe

Notice-ID: 1f0408fc-cd02-4d54-b6cf-d4b7f07365f3 · Procedure-ID: ea8e1eff-4cc4-452e-bb2f-ead5c19f5c5b

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Karlsruhe, Karlsruhe
Veröffentlicht
05.02.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Durchführung von Stellenbewertungen für Tarifbeschäftigte und Beamt*innen erfolgt bei der Stadtverwaltung Karlsruhe unter Berücksichtigung der traditionell bestehenden Differenzierung zwischen dem Beamt*innen-Sektor (besonderes Verwaltungsrecht) und dem Tarifbereich (Privatrecht). Während im Bereich der Tarifbeschäftigten die Anwendung der TVöD-Systematik kraft Tarifautomatik bindend ist, besteht im Bereich der Dienstpostenbewertung für Beamt*innen-Stellen organisationsrechtliche Gestaltungsfreiheit für die Dienstherrn. Die Stadt Karlsruhe hat die strategische Entscheidung getroffen, die Dienstpostenbewertung weiterhin nach dem KGSt Gutachten zu bewerten und hierfür ab dem Jahr 2024 sukzessive von dem bisherigen Bewertungsmodell 1982 auf das weiterentwickelte KGSt Gutachten 2009 umzustellen. Das KGSt Gutachten Stellenplan – Stellenbewertung 2009 ist ein bundesweit anerkanntes Bewertungssystem, das einen hohen Grad an Objektivität und Transparenz aufweist. Der überwiegende Teil der bundesdeutschen Kommunen wendet das KGSt Gutachten Stellenplan – Stellenbewertung 2009 an, was zu einer hohen interkommunalen Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit von Bewertungsergebnissen führt. Diese Vergleichbarkeit ist für eine sachgerechte und zeitgemäße Stellenbewertung unter Berücksichtigung interkommunaler Entwicklungen unerlässlich. Das KGSt Gutachten Stellenplan – Stellenbewertung ist seit Jahrzehnten in unterschiedlichen Auflagen in der Bewertungspraxis etabliert. Auch im Bereich der Stadt Karlsruhe hat sich das KGSt Berechnungsmodell der Dienstpostenbewertung für den Beamt*innen-Bereich als Standard bewährt, ist bekannt und anerkannt. Dieses Verfahren soll daher digital optimiert fortgeführt werden. Durch die Mitgliedschaft der Stadt Karlsruhe bei der KGSt ist die Anwendung des KGSt Gutachtens und der Zugriff auf die Bewertungsdatenbank der KGSt (Vergleichsdaten anderer Kommunen) mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Es wurde die strategische Entscheidung getroffen, Stellenbewertungen künftig digital durchzuführen und im Rahmen dieser Prozessveränderung die Verfahrensschritte zu optimieren, transparent und zukunftsfähig auszugestalten. Ziele sind unter anderem die Steigerung der Effizienz bei der Durchführung von Stellenbewertungen, Steigerung der Rechtssicherheit und Verringerung von Bewertungsfehlern durch digital gesteuerte und standardisierte Verfahren sowie Schaffung eines möglichst einheitlichen Bewertungsniveaus durch direkten Zugriff aller Sachbearbeitenden auf die vorliegenden Daten und Berechnungen. Im Rahmen der Neuausrichtung des Aufgabenbereiches Stellenarchitektur und Arbeitsplatzanalysen ist unter anderem auch eine Bündelung der Fachkompetenzen zur Stellenbewertung im Bereich der Beamt*innen und TVöD-Beschäftigten sowie Implementierung einer innovativen Fachsoftware zur Durchführung der Stellenbewertungen angedacht.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
05.02.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 15.02.2025 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).