Präqualifikation / Eignungsnachweise
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungkonzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB i.V. m. §§ 1 ff. KonzVgV.
Breitbandzweckverband Mittlere Geest · Silberstedt · Schleswig-Holstein · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Kostenlos beobachten →Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungkonzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB i.V. m. §§ 1 ff. KonzVgV. Der Schwerpunkt der Beschaffung liegt auf dem Betrtieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste. Der Breitbandzweckverband Mittlere Geest beabsichtigt die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TKUnternehmen vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Näheres ergibt sich aus dem Entwurf für einen Betreiber- und Pachtvertrag (Anlage 4 LB zur Leistungsbeschreibung). Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Zu diesem Zweck plant der Konzessionsgeber eine passive Breitbandinfrastruktur auf Basis des sog. Betreibermodells zu errichten, die dem Konzessionsnehmer pachtweise überlassen werden soll. Die Durchführung des Projekts im Ganzen und somit auch der Abschluss des Betreiber- und Pachtvertrags stehen unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierbarkeit der Errichtung der passiven Infrastrukturen gesichert sein wird und die Vergabeverfahren zur Beauftragung der erforderlichen Leistungen für Planung und Bau des Breitbandnetzes erfolgreich abgeschlossen sein werden sowie die notwendige passive Infrastruktur dann auch tatsächlich errichtet wird. Der Konzessionsgeber ha
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Branche: Telekommunikation
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Es ist aufzuzeigen, welche Produkte zur Inbetriebnahme seitens des Bieters angeboten werden. Es werden Preis, Qualität und Umfang bewertet, die seitens des Bieters angeboten werden. In die Bewertung fließt das Angebot des Bieters für Internet, TV und Telefon mit einer Bandbreite von 100 Mbit/s (Downstreamm), 500 Mbit/s (Downstreamm) und 1000 MBit/s (Downstreamm) ein.
Es ist ein technisches Konzept zur Erreichung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Bandbreitenziele vorzulegen. Hier sind mindestens die physikalische und logische Netzstruktur, sowie eine Beschreibung der eingesetzten Komponenten der Aktivtechnik zu nennen und zu beschreiben. Es sind vom Auftragnehmer die Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik (z.B. Schränke, Schächte, etc.) zu nennen. Der Konzessionsgeber entscheidet sodann – unter Berücksichtigung der Homogenität, vor allem in Bezug auf die eingesetzte passive Netztechnik des vorhandenen Netzes im bereits ausgebauten Verbandsgebiet – über die Ausgestaltung / Umsetzung. Maßgeblich für die Bewertung sind die Angaben zur Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösungen. Hierzu gehören insbesondere die Netzstruktur sowie die Beschreibung der eingesetzten Komponenten.
1. Der Konzessionsnehmer hat Angaben zu der Dauer innerhalb der eine Inbetriebnahme nach Übergabe des betriebsfertigen Netzabschnittes die Inbetriebnahme erfolgt, zu machen. 2. Darstellung zur Gewährleistung der Aufrechterhaltung des Netzbetriebes auf Ebene des Anschluss- und Zuführungsnetzes sowie eines Entstörungskonzeptes (Reaktions- und Entstörungszeiten, Erreichbarkeit der Hotline und Service-Personal, Service Standorte usw.) Insbesondere ist darzustellen, wie eine Entstörung bei einem Stromausfall in der PoP Station erfolgt inkl. Angabe der max. Entstörungszeit). In die Bewertung fließen die Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung ein. Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer, Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes.
Es wird bewertet wie im Ausbaugebiet die potentiellen Anschlussnehmer informiert und beraten werden (Bspl.: Bürgerinformationsveranstaltung, Beratungstermine vor Ort usw.) Neben der persönlichen Kundenberatung von Privatkunden und Gewerbekunden sind auch Angaben zu regionalen Werbekampagnen zu machen. Bewertet wird die Qualität des Marketingkonzeptes. Hierzu werden die vom Bieter beschriebenen Marketing- und Vertriebsmaßnahmen nach ihrem Umfang und ihrer Qualität herangezogen, die erwarten lassen, dass eine ausreichende Startquote erreicht wird.
Es ist aufzuzeigen, welche Produkte zur Inbetriebnahme seitens des Bieters angeboten werden. Es werden Preis, Qualität und Umfang bewertet, die seitens des Bieters angeboten werden. In die Bewertung fließt das Angebot des Bieters für Internet, TV und Telefon mit einer Bandbreite von 100 Mbit/s (Downstreamm), 500 Mbit/s (Downstreamm) und 1000 MBit/s (Downstreamm) ein.
Es ist aufzuzeigen, welche Produkte zur Inbetriebnahme seitens des Bieters angeboten werden. Es werden Preis, Qualität und Umfang bewertet, die seitens des Bieters angeboten werden. In die Bewertung fließt das Angebot des Bieters für Internet, TV und Telefon mit einer Bandbreite von 100 Mbit/s (Downstreamm), 500 Mbit/s (Downstreamm) und 1000 MBit/s (Downstreamm) ein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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