AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D454612308) · Abgerufen am 02.08.2026 00:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1fc9b809-6d27-466f-a34c-d2400f2fe356/

Gigabit-Breitbandnetz in der Gemeinde Stapel - Pachtweise Überlassung und Betrieb in unterversorgten Gebieten

Notice-ID: 1fc9b809-6d27-466f-a34c-d2400f2fe356 · Procedure-ID: c2bfcf77-c9d5-4a06-b8da-d7a41fb2aa3b

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Stammdaten

Auftraggeber
Breitbandzweckverband Mittlere Geest, Silberstedt
Veröffentlicht
28.06.2024
Frist (Submission)
30.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
CPV-Code
64210000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Telekommunikation
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie

Beschreibung

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungkonzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB i.V. m. §§ 1 ff. KonzVgV. Der Schwerpunkt der Beschaffung liegt auf dem Betrtieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste. Der Breitbandzweckverband Mittlere Geest beabsichtigt die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TKUnternehmen vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Näheres ergibt sich aus dem Entwurf für einen Betreiber- und Pachtvertrag (Anlage 4 LB zur Leistungsbeschreibung). Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Zu diesem Zweck plant der Konzessionsgeber eine passive Breitbandinfrastruktur auf Basis des sog. Betreibermodells zu errichten, die dem Konzessionsnehmer pachtweise überlassen werden soll. Die Durchführung des Projekts im Ganzen und somit auch der Abschluss des Betreiber- und Pachtvertrags stehen unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierbarkeit der Errichtung der passiven Infrastrukturen gesichert sein wird und die Vergabeverfahren zur Beauftragung der erforderlichen Leistungen für Planung und Bau des Breitbandnetzes erfolgreich abgeschlossen sein werden sowie die notwendige passive Infrastruktur dann auch tatsächlich errichtet wird. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Gigabit-Kofinanzierungs-Richtlinie zu beantragen. Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen, die unter https://abruf.bi-medien.de/D454612308 abrufbar sind, entnommen werden

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein ], Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).