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Objektplanung "Gebäuden und Innenräumen" für das Bauvorhaben "Sozialer Wohnungsbau Neckarstraße 25, Backnang"
Städtische Wohnbau Backnang GmbH · Backnang · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die zur Errichtung des Bauvorhabens erforderliche Planungsleistung des Leistungsbildes "Objektplanung Gebäude und Innenräume" nach §§ 33-37 iVm Anlage 10 HOAI. Die Schnittstelle zur Freianlagenplanung ist Gegenstand der Verhandlungsgespräche. Es ist eine stufenweise Beauftragung der zu vergebenden Leistungsphasen 1-9 vorgesehen. Die Regelungen zur stufenweisen Beauftragung ergeben sich aus dem Vertrag. Der Auftraggeber geht davon aus, dass das für die Planungsleistungen vorgesehene Personal, über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung steht. Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass die Planungsleistung von einem kontinuierlich besetzten Projektteam mit gleichbleibender Qualifikation und Erfahrung erbracht werden. Darüber hinaus besteht an den Auftragnehmer die Anforderung, dass dieser für die Bauleitung und Besprechungen wöchentlich an 3 bis 5 Ortsterminen zur Verfügung steht. Weitere Angaben können der Vergabeunterlage entnommen werden, die auf der E-Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird die Objektplanung "Gebäuden und Innenräumen" für ein Bauvorhaben im sozialen Wohnungsbau in Backnang.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„(1) Das durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist nach § 73 Abs. 2 Nr. 2 iVm § 74 VgV zulässig, da es sich um Planungsleistungen handelt, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber/Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. (2) Diese Auftragsbekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. (3) Antworten/Auskünfte sowie ggf. aktualisierte oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zu dem Vergabeverfahren werden ausschließlich über die E-Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zur Verfügung gestellt und werden damit verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mündlich erteilte Auskünfte und Erklärungen haben keine rechtsverbindliche Gültigkeit. Der Bewerber/Bieter hat sicherzustellen, dass er regelmäßig prüft, ob über die E-Vergabeplattform zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu beachten sind. (4) Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern "on hold" gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag - gleich aus welchem Grund - nicht erteilt werden kann. (5) Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.“
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorarangebot 250 %Preis
Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Honorarsumme erhält die maximale Punktzahl. Überschreitet das zu wertende Honorarangebot das niedrigste geprüfte Honorarangebot um das Doppelte oder mehr, so werden 0 Punkte vergeben. Zwischen den so ermittelten Wertungsgrenzen erfolgt eine lineare Interpolation zur Ermittlung der zu vergebenden Punkte. Weitere Angaben können der Vergabeunterlage entnommen werden, die auf der E-Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht.
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Vertrag 150 %Qualität
Grundlage der Bewertung bilden die konkreten Regelungen des zu verhandelnden Vertrages auf Basis des durch den Auftraggeber vorgeschlagenen Vertragsmusters. Weitere Angaben können der Vergabeunterlage entnommen werden, die auf der E-Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht.
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Arbeitsweise 100 %Qualität
Grundlage der Bewertung bildet die durch den Bieter vorzulegende Darstellung zu seiner Arbeitsweise bezogen auf den Ablauf von Entscheidungsprozesse, die Projektkommunikation und Information des Auftraggebers, die örtliche Präsenz und Reaktionszeit, das Termin- und Kostenmanagement etc.. Weitere Angaben können der Vergabeunterlage entnommen werden, die auf der E-Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 04.06.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 05.05.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 173 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Marc Köngeter Architekturbüro1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.486 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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