AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Objektplanung "Gebäuden und Innenräumen" für das Bauvorhaben "Sozialer Wohnungsbau Neckarstraße 25, Backnang"
Stammdaten
- Auftraggeber
- Städtische Wohnbau Backnang GmbH, Backnang
- Veröffentlicht
- 01.05.2025
- Frist (Submission)
- 04.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die zur Errichtung des Bauvorhabens erforderliche Planungsleistung des Leistungsbildes "Objektplanung Gebäude und Innenräume" nach §§ 33-37 iVm Anlage 10 HOAI. Die Schnittstelle zur Freianlagenplanung ist Gegenstand der Verhandlungsgespräche. Es ist eine stufenweise Beauftragung der zu vergebenden Leistungsphasen 1-9 vorgesehen. Die Regelungen zur stufenweisen Beauftragung ergeben sich aus dem Vertrag. Der Auftraggeber geht davon aus, dass das für die Planungsleistungen vorgesehene Personal, über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung steht. Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass die Planungsleistung von einem kontinuierlich besetzten Projektteam mit gleichbleibender Qualifikation und Erfahrung erbracht werden. Darüber hinaus besteht an den Auftragnehmer die Anforderung, dass dieser für die Bauleitung und Besprechungen wöchentlich an 3 bis 5 Ortsterminen zur Verfügung steht. Weitere Angaben können der Vergabeunterlage entnommen werden, die auf der E-Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 36 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 12× verlängerbar
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.06.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.