AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Übertragung/Dienstleistungskonzession Abholungs- und Beseitigungspflicht tierische Nebenprodukte
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreis Olpe - Der Landrat
- Veröffentlicht
- 27.09.2023
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Öffentliche Ausschreibung (national)
- CPV-Code
- 50 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Kreis Olpe beabsichtigt die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten (§ 3 Abs. 3 TierNebG) im Wege der Beleihung und Gewährung einer Dienstleistungskonzession auf ein Entsorgungsunternehmen zu übertragen. Der Auftraggeber hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 3 Abs. 1 TierNebG i. V. m. § 29 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für tierische Nebenpro-dukte im Sinne der Verordnung (EG) 1069/2009. Die bisherige vertragliche Bindung des Kreises Olpe zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte endet am 31.12.2023. Daher ist eine Neuregelung ab dem 01.01.2024 erforderlich. tierische Nebenprodukte
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
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