Wettbewerbliches Auswahlverfahren Vorinformation Dienstleistungsauftrag Verkehr & Logistik ÖPNV-Verordnung (VO 1370/2007)

Direktvergabe über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf den Linien R80, R90 und 7554.2 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007

Landkreis Ravensburg · Ravensburg · Baden-Württemberg

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Beschreibung

Der Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, mit Wirkung zum 01.06.2027 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege der Direktvergabe gem. Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 für den unter Ziff. 5.1.3 genannten Zeitraum. Die Direktvergabe dient zu Überbrückung und zum geordneten Übergang in ein europaweites Wettbewerbsverfahren für die Linien R80, R90 und 7554.2. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien R80, R90 und 7554.2. Die zum Betriebsbeginn (siehe Ziff. 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf 495.000 Fahrplan-Kilometer pro Jahr, die aufgrund der kurzen Laufzeit jedoch nicht erreicht werden. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge (TVN-BW) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags abzugeben. Der Landkreis kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Auftrag wird ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt vergeben, weil die Direktvergabevoraussetzungen vorliegen.

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Branche: Verkehr & Logistik

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr auf den Linien R80, R90 und 7554.2 im Landkreis Ravensburg.

Die Vergabe erfolgt als Direktvergabe für einen Übergangszeitraum. Zentrale Anforderungen sind die Einhaltung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes Baden-Württemberg sowie relevanter Tarifverträge.

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Preiseinschätzung

Basierend auf 172 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 2.005.136 €
Median 3.372.672 €
Oberes Quartil 12.792.830 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Verfahrensart Wettbewerbliches Auswahlverfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Landkreis Ravensburg
Standort Ravensburg, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 23.03.2026
CPV-Code 60112000
Transportdienste (Was ist das?)
Laufzeit 01.06.2027 – 11.08.2027

Ø Bieter in der Branche 4.1

Historischer Durchschnitt aus 333.080 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 11.588 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 53 Tage
Schätzwert-Abweichung -13%
KMU-Bieteranteil 45%

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