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Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK-Abfällen) aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR · Ludwigslust · Mecklenburg-Vorpommern · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR (ALP AöR) schreibt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK-Abfälle) aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim neu aus. Der zu vergebene Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport und die ordnungsgemäße Verwertung der im Entsorgungsgebiet Landkreis Ludwigslust-Parchim anfallenden und dem Auftraggeber überlassenen PPK-Abfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2025. Die Prognosemenge beträgt 6.000 Mg/a.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von Papier-, Pappe- und Kartonagenabfällen (PPK-Abfälle) aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Der Zuschlag für die Beteiligung an der Rahmenvereinbarung wird gemäß § 58 Abs. 1 VgV i.V.m. § 3 Abs. 6 TVgG M-V auf die 5 wirtschaftlichsten Angebote je Los erteilt. Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote kommt es auf den Angebotspreis als alleiniges Wertungskriterium an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134,135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 09.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 126 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (6) ALBA Wertstoffmanagement GmbH · Gollan Recycling GmbH · KG Ludwig Melosch Vertriebs-GmbH & Co. · Recon T GmbH · REMONDIS Trade and Sales GmbH · Waste Paper Trade2 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 390 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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