AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.06.2026 07:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/213ced69-49a2-4101-950e-8a135da50fbb/

Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK-Abfällen) aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim

Notice-ID: 213ced69-49a2-4101-950e-8a135da50fbb · Procedure-ID: 80b54eb4-d768-49e2-9c32-4ca55d539da9

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Stammdaten

Auftraggeber
Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR, Ludwigslust
Veröffentlicht
07.08.2024
Frist (Submission)
09.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR (ALP AöR) schreibt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK-Abfälle) aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim neu aus. Der zu vergebene Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport und die ordnungsgemäße Verwertung der im Entsorgungsgebiet Landkreis Ludwigslust-Parchim anfallenden und dem Auftraggeber überlassenen PPK-Abfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2025. Die Prognosemenge beträgt 6.000 Mg/a.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).