Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen ( Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen.
Gemäß § 6 a VOB/A, sowie den zusätzlichen Nachweisen der Eignung des ZWAV wie folgt:
Bieter für den Bau, die Sanierung, Inspektion oder Reinigung von Entwässerungskanälen und -leitungen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie die Gütesicherung (bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung) besitzen und nachweisen.