Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen ( Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen.
Gemäß § 6 a VOB/A, sowie den zusätzlichen Nachweisen der Eignung des ZWAV wie folgt:
Bieter für den Bau, die Sanierung, Inspektion oder Reinigung von Entwässerungskanälen und -leitungen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie die Gütesicherung (bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung) besitzen und nachweisen.