Info zum vergebenen Auftrag - EDR Software-Sicherheitslizenzen
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam · Brandenburg
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) verwendet seit Februar 2023 verschiedene EDR Softwareprodukte, um die IT-Sicherheit und Überwachung zum Schutz der IT-Infrastruktur der Landeshauptstadt Potsdam zu gewährleisten. Die Lizenzen verlieren zum 09.02.2026 ihre Gültigkeit und sollen verlängert werden. Aufgrund der IT-Sicherheit ist es nicht möglich die genau eingesetzten Produkte namentlich zu benennen. Ziel der Beschaffung ist der erneute zeitlich befristete Erwerb der Lizenzen der aktuell benutzten IT-Sicherheitslizenzen für eine weiterhin gewährleistete IT-Sicherheit der Landeshauptstadt Potsdam. Die zeitliche Befristung beläuft sich auf 4 Jahre, beginnend mit dem 10.02.2026.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt die Verlängerung von Lizenzen für EDR-Softwareprodukte zur Gewährleistung der IT-Sicherheit.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die vorgenannte Leistung wurde im nicht offenen Verfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb vergeben. Der Teilnahmewettbewerb wurde ab 25.11.2025 beendet. Zum Schutz der Vertraulichkeit von sicherheitsrelevanten IT-Informationen erhielten die Bieter gem. § 41 Abs. 3 VgV erst mit der Angebotsaufforderung den vollständigen Zugriff auf die Vergabeunterlagen und die Benennung des Produktes. Das Vergabeverfahren wurde zweistufig ausgestaltet, d. h. nach einem vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb (Eignungsprüfung) wurden alle Bewerber, die geeignet waren und die geforderten Erklärungen und Nachweise gem. den Teilnahmeunterlagen der Bewerbungsbedingungen eingereicht haben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach § 16 Abs. 6 VgV konnte der öffentliche Auftraggeber die Angebotsfrist mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, im gegenseitigen Einvernehmen festlegen, sofern allen Bewerbern dieselbe Frist für die Einreichung der Angebote gewährt wurde. Im Rahmen der Angebotsaufforderung im nicht offenen Verfahren wurde die Angebotsfrist auf zehn Tage verkürzt aber zzgl. gem. § 41 Abs. 3 VgV um weitere fünf Tage verlängert, weil der Auftraggeber im Teilnahmewettbewerb, zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen, nicht die vollständigen Vergabeunterlagen bereitstellen konnte. Die Angebotsfrist betrug demnach ca. 15 Kalendertage nach Aufforderung zur Angebotsabgabe (2. Stufe). Bieter, welche sich am Teilnahmewettbewerb beteiligten, erklärten sich damit einverstanden Über den konkreten Inhalt der Beschaffung bzw. der IT-Sicherheitsarchitektur ist während des Vergabeverfahrens und darüber hinaus Verschwiegenheit zu bewahren.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 940 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- 23.10.2025 Original-Veröffentlichung
- 23.10.2025 Es wurden nicht alle Vergabeunterlagen im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Zu schützende Unterlagen wurden mit der Berichtigung und der Bieterinformation Nr. 1 vom 04.11.2025 gekürzt bzw. anonymisiert zur Verfügung gestellt.
- 23.10.2025 Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO (AVV) ist nicht mehr Bestandteil der Vergabeunterlagen und muss nicht mit dem Angebot eingereicht werden.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Vergabeergebnis veröffentlicht
1 Veröffentlichung
- 11.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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