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EDR Software-Sicherheitslizenzen
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) verwendet seit Februar 2023 verschiedene EDR Softwareprodukte, um die IT-Sicherheit und Überwachung zum Schutz der IT-Infrastruktur der Landeshauptstadt Potsdam zu gewährleisten. Die Lizenzen verlieren zum 09.02.2026 ihre Gültigkeit und sollen verlängert werden. Aufgrund der IT-Sicherheit ist es jedoch derzeit nicht möglich die genau eingesetzten Produkte namentlich zu benennen Ziel der Beschaffung ist der erneute zeitlich befristete Erwerb der Lizenzen der aktuell benutzten IT-Sicherheitslizenzen für eine weiterhin gewährleistete IT-Sicherheit der Landeshauptstadt Potsdam. Die zeitliche Befristung beläuft sich auf 4 Jahre, beginnend mit dem 10.02.2026.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📄 Unterlagen
Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO (AVV) ist nicht mehr Bestandteil der Vergabeunterlagen und muss nicht mit dem Angebot eingereicht werden.
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📄 Unterlagen
Es wurden nicht alle Vergabeunterlagen im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Zu schützende Unterlagen wurden mit der Berichtigung und der Bieterinformation Nr. 1 vom 04.11.2025 gekürzt bzw. anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Beschaffung von Lizenzen für EDR Software-Sicherheitsprodukte zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der Landeshauptstadt Potsdam.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die vorgenannte Leistung wird im nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Zum Schutz der Vertraulichkeit von sicherheitsrelevanten IT-Informationen erhalten die Bieter gem. § 41 Abs. 3 VgV erst mit der Angebotsaufforderung den vollständigen Zugriff auf die Vergabeunterlagen und die Benennung des Produktes. Das Vergabeverfahren ist zweistufig ausgestaltet, d. h. nach einem vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb (Eignungsprüfung) werden alle Bewerber, die geeignet sind und die geforderten Erklärungen und Nachweise gem. den Teilnahmeunterlagen der Bewerbungsbedingungen eingereicht haben zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach § 16 Abs. 6 VgV kann der öffentliche Auftraggeber die Angebotsfrist mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, im gegenseitigen Einvernehmen festlegen, sofern allen Bewerbern dieselbe Frist für die Einreichung der Angebote gewährt wird. Im Rahmen der Angebotsaufforderung im nicht offenen Verfahren wird die Angebotsfrist auf zehn Tage verkürzt aber zzgl. gem. § 41 Abs. 3 VgV um weitere fünf Tage verlängert, weil der Auftraggeber im Teilnahmewettbewerb, zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen, nicht die vollständigen Vergabeunterlagen bereitstellen kann. Die Angebotsfrist wird demnach 15 Kalendertage nach Aufforderung zur Angebotsabgabe (2. Stufe) betragen. Bieter, welche sich am Teilnahmewettbewerb beteiligen, erklären sich damit einverstanden Über den konkreten Inhalt der Beschaffung bzw. der IT-Sicherheitsarchitektur ist während des Vergabeverfahrens und darüber hinaus Verschwiegenheit zu bewahren. Folgende Unterlagen werden erst in der 2. Stufe gemäß der Sicherheitsbestimmen §41 Abs. 3 zur Verfügung gestellt: (1) Preisblatt (2) Leistungsbeschreibung (lange Version inkl. Benennung des Produktnamens) (3) EVB-IT-Überlassungsvertrag Typ B (lange Version)“
Mindestens 5 Bewerber
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für das wirtschaftlichste Angebot ist der Gesamtpreis maßgeblich. Der Gesamtpreis wird anhand der im Preisblatt angegebenen Angebotspreise ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 24.11.2025 Original-Veröffentlichung
- Frist 24.11.2025 Es wurden nicht alle Vergabeunterlagen im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Zu schützende Unterlagen wurden mit der Berichtigung und der Bieterinformation Nr. 1 vom 04.11.2025 gekürzt bzw. anonymisiert zur Verfügung gestellt.
- Frist 24.11.2025 Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO (AVV) ist nicht mehr Bestandteil der Vergabeunterlagen und muss nicht mit dem Angebot eingereicht werden. aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis veröffentlicht · 79 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.506 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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