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Auswahl von geeigneten Lieferanten zur Lieferung von Omnibussen
Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) · Berlin · Berlin
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Beschreibung
Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems: Gegenstand des Prüfsystems bildet die Auswahl von geeigneten Lieferanten zur Lieferung von Omnibussen für die Deutsche Bahn AG und aller mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen zwecks Abschluss von Einzel- und Rahmenverträgen. Sämtliche Verfahrensregeln zum Prüfsystem können im Lieferantenportal der Deutschen Bahn AG eingesehen werden: https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Lieferant-werden/Praequalifikation/Alles-auf-Nummer-sicher-7762530# —> „Omnibusse“. Unternehmen können jederzeit einen Antrag zur Präqualifikation in einer oder mehreren relevanten Warengruppen stellen. Die Registrierung erfolgt über das Deutsche Bahn AG SMaRT (Supplier Management and Rating Tool) unter folgendem Link: https://smart.noncd.db.de. Lieferanten mit einer gültigen Präqualifizierung müssen keinen neuen Teilnahmeantrag stellen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Auswahl von Lieferanten für Omnibussysteme für die Deutsche Bahn AG und verbundene Unternehmen.
- Es handelt sich um ein fortlaufendes Präqualifizierungssystem, bei dem sich Unternehmen jederzeit bewerben können.
- Die Registrierung und Antragstellung erfolgt über das Deutsche Bahn AG SMaRT-Tool.
- Lieferanten mit gültiger Präqualifizierung müssen keinen neuen Antrag stellen.
Die Deutsche Bahn AG sucht geeignete Lieferanten für die Lieferung von Omnibussen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Gegenstand der Eignungsprüfung sind die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers, einschließlich der Eintragung in Berufs- und Handelsregister, die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit. Die Verfahrensregeln des Prüfsystems sind im Lieferantenportal der Deutschen Bahn AG frei zugänglich: Präqualifikation Bedarf und Anforderungen Deutsche Bahn — > „Omnibusse“. Präqualifikationsanträge können jederzeit in einer oder mehrerer Produktkategorien über das Supplier Management and Rating Tool (SMaRT) der Deutschen Bahn AG gestellt werden (https://smart.noncd.db.de). Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und inhaltlich bewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- 27.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Angebotsabgabe
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 7.408 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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