AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 14:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/23412558/

Teilinstandsetzung des Gehweges "Straße des Friedens", inkl. Baumneupflanzung

Notice-ID: 23412558

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Böhlen
Veröffentlicht
13.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Böhlen; Straße, Hausnummer: Karl-Marx-Straße 5; Postleitzahl: 04564; Ort: Böhlen; Land: DE; Telefon: +49 34206-6090; Fax: +49 34206-60990; Internet-Adresse: www.stadt-boehlen.de; E-Mail: stadtverwaltung@stadt-boehlen.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Straßenbau / Verkehrswegebau e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Teilinstandsetzung Gehweg "Straße des Friedens"; Straße, Hausnummer: Straße des Friedens; Postleitzahl: 04564; Ort: Böhlen; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: Das Bauvorhaben befindet sich in Großdeuben, einem Ortsteil der Stadt Böhlen im Landkreis Leipzig. Die Straße des Friedens ist über die Hauptstraße und die Lindenstraße, Turnerstraße oder die Zwenkauer Straße zu erreichen. Die max. Durchfahrtshöhe in den zu unterquerenden Bereichen der Bahntrasse beträgt 3,9 m. Der Gehweg der Straße des Friedens in Großdeuben ist in den frühen 1990er Jahren erneuert worden. In diesem Zusammenhang sind Straßenbäume gepflanzt worden. Im Laufe der letzten 30 Jahre haben die Baumwurzeln dieser Bäume erhebliche Schäden am Gehweg und den angrenzenden Grundstücken, insbesondere den Einfriedungen, verursacht. Aus diesem Grund sollen 18 Bäume entnommen und durch besser geeignete Bäume ersetzt werden. In diesem Zuge wird die Achse der künftigen Baumreihe um ca. 90 cm in Richtung Fahrbahnrand verschoben. Im Bereich des Geweges sollen Aufwerfungen und Stolperkanten entfernt sowie verwundene und beschädigte Straßenborde ersetzt bzw. ausgerichtet werden. Die erforderlichen Fällarbeiten werden vor Baubeginn durch den Bauhof der Stadtverwaltung Böhlen ausgeführt, sodass im Zuge der Baumaßnahme nur noch die Baumstubben zu entfernen sind. Es sind die nachfolgend benannten Leistungen am öffentlichen Gehweg auszuführen: 18 St Wurzelstöcke roden 36 m² Vegetationsdecke abtragen 432 m² Pflasterbelag aufnehmen, Betonverbundpflaster 20x17x8 cm 16 m³ Borde, Streifen-/ Punktfundamente abbrechen 23 m³ Suchgraben ausheben, BxT bis 80x125 cm 18 St Baumgruben herstellen, LxBxT 150x150x120 cm 54 m Wurzelschutzfolie einbauen, HDPE, B=100 cm, D=2 mm 65 m³ Leitungsgräben herstellen, BxT bis 100x125 cm 135 m Kabelschutzrohr verlegen, DN 100, flexibel 25 m³ Leitungsbettung einbauen, Sand 0/2 mm 36 m³ Tragschicht einbauen, MG 0/32 mm 135 m Betonborde einbauen, HB 100x30x15 cm/ TB 100x25x8 cm 360 m² Pflasterbelag herstellen, Betonverbundpflaster 20x17x8 cm 45 m³ Baumsubstrat einbauen, zertifiziertes Substratgemisch 108 m² Baumscheiben andecken, Lavalit 2/4 mm 18 St Alleebaum liefern und pflanzen, H 4xv, mDb, StU 20-25 cm 2 Jahre Entwicklungspflege g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 31.03.2025, Ende: 30.05.2025, zuzüglich der Zeit für die Entwicklungspflege (2 Jahre) j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3118774/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 04.03.2025, 11:15 Uhr; Bindefrist: 04.04.2025 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. Schriftliche Angebote (Papierform) sind zu richten an: siehe Buchstabe a). q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 04.03.2025, 11:15 Uhr; Ort: Rathaus Böhlen, Karl-Marx-Str. 5, 04564 Böhlen; Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte t) Sicherheiten: keine u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Die Zahlung erfolgt gemäß § 16 VOB/B. Abschlagszahlungen werden bis zu 90% des Auftragswertes nach Prüfung ausgezahlt. v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben. w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen / Referat 39; Straße, Hausnummer: Braustraße 2; Postleitzahl: 04107; Ort: Leipzig; Land: DE Straßenbau,Fußwege/ Radwege,Erdverlegte Kabel,Landschaftsbau/ Außenanlagen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
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