Frist abgelaufen Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Sanierungsgebiet Ebertplatz - Vorbereitende Untersuchung gem. § 141 BauGB

Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle · Offenburg · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber

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Beschreibung

Sanierungsgebiet Ebertplatz - Vorbereitende Untersuchung gem. § 141 BauGB

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Ausschreibung für vorbereitende Untersuchungen im Sanierungsgebiet Ebertplatz gemäß § 141 BauGB.

Der Auftraggeber ist die Stadt Offenburg. Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im offenen Verfahren.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Sanierungsgebiet Ebertplatz - Vorbereitende Untersuchung gem. § 141 BauGB
  • Preis 40 %
  • Team - Eignung des einzusetzenden Schlüsselpersonals (einschl. jeweiliger Referenzen), 30 %
    Qualität

    Zusammenstellung Projektteam, Personaleinsatzplan bzw. Einsatz v. Schlüsselpersonal

  • Qualität - Konzept zur Vorgehensweise 30 %
    Qualität

    unter anderem in Bezug auf Projektstruktur, Herangehensweisen, Terminplan und -management

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten ; Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen Im Falle vom Einsatz von Nachunternehmen bzw. bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind die o. g. Eignungsanforderungen von allen nachzuweisen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Die fachlichen Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn die Bieterin / der Bieter Erfahrungen mit der Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen vergleichbarer Rahmenbedingungen nachweist. Hier gelten folgende Mindestanforderungen: Nachweis der Durchführung und des Abschlusses von zwei Vorbereitenden Untersuchungen gemäß BauGB für Städte mit einer Einwohnerzahl von mindestens 40.000. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein (Stichtag: 1.1.2021). Die Referenzen sind über das Formblatt (01_Bieterbogen) nachzuweisen und zudem über jeweils max. 2 Referenzblätter (eigene Darstellung) in Bild und Text zu belegen

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung die geforderten fachlichen Anforderungen als Architektin/Architekt bzw. Stadtplaner/Stadtplanerin bzw. Geographin / Geograph bzw. Raumplanerin / Raumplaner erfüllen. Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Bieterin / des Bieters die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architektin/Architekt bzw. Stadtplaner/Stadtplanerin bzw. Geographin / Geograph bzw. Raumplanerin / Raumplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Erklärung, über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und Anzahl der mit vergleichbaren Leistungen betrauten Beschäftigten.

  • Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)

    Nachweise nach § 46 VgV: Berufliche Befähigung der Führungskräfte

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. (1) Gemäß § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 09.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 23 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer STADT BERATUNG Dr. Sven Fries GmbH

Preiseinschätzung

Basierend auf 117 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 196.528 €
Median 267.322 €
Oberes Quartil 501.468 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle · Offenburg

zentrale.vergabestelle@offenburg.de
+49 781822316

Stammdaten
Angebotsfrist 09.03.2026, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer SOG_BS-2026-0029
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Offenburg, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 03.02.2026
CPV-Code 71410000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Erfüllungsort Offenburg
Laufzeit 01.04.2026 – 31.07.2027
Bindefrist (?) 52 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 246.080 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 99.597 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 03.06.2026

Daten korrigieren →