Mehr Details
Sanierungsgebiet Ebertplatz - Vorbereitende Untersuchung gem. § 141 BauGB
Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle · Offenburg · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an STADT BERATUNG Dr. Sven Fries GmbH →🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Baden-Württemberg passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Beschreibung
Sanierungsgebiet Ebertplatz - Vorbereitende Untersuchung gem. § 141 BauGB
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für vorbereitende Untersuchungen im Sanierungsgebiet Ebertplatz gemäß § 141 BauGB.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 40 %
-
Team - Eignung des einzusetzenden Schlüsselpersonals (einschl. jeweiliger Referenzen), 30 %Qualität
Zusammenstellung Projektteam, Personaleinsatzplan bzw. Einsatz v. Schlüsselpersonal
-
Qualität - Konzept zur Vorgehensweise 30 %Qualität
unter anderem in Bezug auf Projektstruktur, Herangehensweisen, Terminplan und -management
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten ; Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen Im Falle vom Einsatz von Nachunternehmen bzw. bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind die o. g. Eignungsanforderungen von allen nachzuweisen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die fachlichen Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn die Bieterin / der Bieter Erfahrungen mit der Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen vergleichbarer Rahmenbedingungen nachweist. Hier gelten folgende Mindestanforderungen: Nachweis der Durchführung und des Abschlusses von zwei Vorbereitenden Untersuchungen gemäß BauGB für Städte mit einer Einwohnerzahl von mindestens 40.000. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein (Stichtag: 1.1.2021). Die Referenzen sind über das Formblatt (01_Bieterbogen) nachzuweisen und zudem über jeweils max. 2 Referenzblätter (eigene Darstellung) in Bild und Text zu belegen
-
Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung die geforderten fachlichen Anforderungen als Architektin/Architekt bzw. Stadtplaner/Stadtplanerin bzw. Geographin / Geograph bzw. Raumplanerin / Raumplaner erfüllen. Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Bieterin / des Bieters die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architektin/Architekt bzw. Stadtplaner/Stadtplanerin bzw. Geographin / Geograph bzw. Raumplanerin / Raumplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
-
Durchschnittliche Personalstärke
Erklärung, über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und Anzahl der mit vergleichbaren Leistungen betrauten Beschäftigten.
-
Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)
Nachweise nach § 46 VgV: Berufliche Befähigung der Führungskräfte
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. (1) Gemäß § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 09.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
-
Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 23 Tage nach Fristende
Auftragnehmer STADT BERATUNG Dr. Sven Fries GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 117 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →