Beschaffung NetApp AFF C30 für das Schulumfeld
KI Gegenstand ist die Lieferung, Installation und Konfiguration eines NetApp AFF C30 Storage-Systems inklusive 48 Monaten Support für die IT-Infrastruktur der Stadt Dortmund.
Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement - · Heilbronn · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Ticketing-Software für das Theater Heilbronn
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
„Das Theater Heilbronn schreibt eine neue Ticketing-Software aus. Diese soll sich in eine zeitgemäße und kund*innenorientierte 360 Grad-Systemlandschaft von Vertrieb, Marketing und digitaler Kommunikation inkl. CRM einfügen. Das Ziel des Theaters Heilbronn ist es sowohl im digitalen als auch im analogen Bereich für Kund:innen sämtliche im Zuge der Customer Journey anfallenden Pro-zesse mit hoher Serviceleistung sowohl online wie auch im persönlichen Service am Schalter, Telefon und schriftlich abbilden zu können. Dazu gehört, dass sämtliche kund*innenrelevanten Prozesse auch eigenständig online von Kund*innen durchgeführt werden können. Die Ticke-ting-Software wird den allgemeinen Anforderungen einer ganzheitlichen digitalen Strategie für Kulturbetriebe ge-recht. Die neue Ticketing-Software soll als vielseitiges Ver-triebstool fungieren, das Effektivitäts- und Effizienzsteige-rungen und somit Verbesserungen im Service und Um-satzerhöhungen durch aktiveren Vertrieb ermöglicht. Dem-entsprechend wird der User Experience (UX) und der An-wendung zeitgemäßer automatisierbarer Vertriebsformen (Cross-Selling, Up-Selling) hohe Bedeutung beigemessen. Die neue Ticketing-Software verfügt idealerweise bereits über Schnittstellen zu vorhandenen Systemen, die an das Ticketing angedockt sind. Die Umstellung auf die neue Ti-cketing-Software wird mittels "hartem Schnitt" präferiert. Die Umstellung soll im September 2026, mit dem Ende der Theaterferien, erfolgen. Die Schulungen finden nach Ab-sprache zuvor statt.“
4 von 5 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (80 %)
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Die Wertungsmatrix kann unter folgendem Link direkt eingesehen werden (siehe auch Vergabeunterlagen): https://nextcloud.heilbronn.de/s/iweR7TcgXzrtDko
Die Wertungsmatrix kann unter folgendem Link direkt eingesehen werden (siehe auch Vergabeunterlagen): https://nextcloud.heilbronn.de/s/iweR7TcgXzrtDko
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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KI Gegenstand ist die Lieferung, Installation und Konfiguration eines NetApp AFF C30 Storage-Systems inklusive 48 Monaten Support für die IT-Infrastruktur der Stadt Dortmund.
KI Die Ausschreibung betrifft die Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzen, Software Assurance und damit verbundenen Mehrwertleistungen im Rahmen eines Rahmenvertrages.
KI Die Asklepios Klinik Bad Wildungen GmbH beabsichtigt die Beschaffung eines ICU-Managers als Softwarelösung zur Integration in das bestehende Krankenhausinformationssystem (KIS).
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