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Rahmenvereinbarung Jahresabschlussprüfung für den BEN-Konzern
BEN Berlin Energie und Netzholding GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Großunternehmen
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Rahmenvereinbarung für Jahresabschlussprüfungen des BEN-Konzerns.
- Geschätzter Auftragswert: 2.400.000 EUR über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
- Gesucht wird eine qualifizierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
- Erforderlich sind Nachweise über einschlägige Erfahrungen und die Erfüllung von Eignungskriterien.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die BEN beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Erbringung von Jahresabschlussprüfungsleistungen für den BEN-Konzern (BEN und SNB).
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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D - Honorar 400 Pkt.Kosten
Honorar: - Honorar für die Prüfung der BEN - Honorar für die Prüfung der SNB - Pauschalhonorar für einmalige SAP S/4 HANA Migrationsprüfung der SNB - Stundenhonorare für opt. Leistungen
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A - Prüfungskonzept 300 Pkt.Qualität
Bieterseitig ist ein Prüfungskonzept zu erstellen, welches sich auf die nachfolgenden Unterkriterien bezieht: A1 (30 Punkte) - Beschreibung des Prüfungsansatzes - Erläuterung risikoorientierter Prüfungsansatz A.2 (30 Punkte) - Beschreibung des Prüfungsansatzes - Beschreibung des Prüfungsumfanges A.3 (60 Punkte) - Beschreibung der Prüfungsziele - Nennung und Gewichtung der Ziele entsprechend der Entwicklung und Lage des Unternehmens A.4 (60 Punkte) - Beschreibung der Prüfungstechniken - Angabe der Prüfungstechniken und erkennbare Ableitungen aus den Prüfungszielen A.5 (60 Punkte) - Beschreibung der Stichprobenfestlegung - Darstellung und Begründung der Stichprobenfestlegung sowie erkennbare Ableitung aus dem Prüfungsansatz und den Prüfungszielen A.6 (60 Punkte) - Festlegung von Wesentlichkeitsgrenzen - Darstellung und Begründung der Wesentlichkeitsgrenzen
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B - Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Prüfungsteams 225 Pkt.Qualität
In diesem Kriterium wird die Aufstellung und Qualifikation des vorgesehenen Prüfungsteams bewertet. Hierfür stellt der Bieter die von ihm für die Leistungserbringung vorgesehenen Prüfer (inkl. der Prüfungsleitung) vor, unter Berücksichtigung folgender Aspekte: - berufliche Qualifikation und Erfahrung unter Nennung von persönlichen Referenzen (Schwerpunkt: Prüfung öffentlicher Auftraggeber, landeseigener Unternehmen sowie Stromnetzbetreiber), - Berufsjahre als Wirtschaftsprüfer/Prüfung B.1 (90 Punkte) - Erfahrungen und Qualifikation des/der verantwortlichen Wirtschaftsprüfer in Bezug auf die o.g. Aspekte B.2 (90 Punkte) - Erfahrungen und Qualifikation der weiteren eingesetzten Prüfer des Prüfungsteams in Bezug auf die o.g. Aspekte B.3 (45 Punkte) - Größe des Teams
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C - Beschreibung der Portallösung für den Datenaustausch 75 Pkt.Qualität
Vom Auftragnehmer ist eine Portallösung für den Datenaustausch bereitzustellen. Bieterseitig ist eine Portallösung für den Auftrag vorzustellen und die Auswahl zu begründen. Bezug zu nehmen ist insbesondere auf die nachfolgenden Aspekte. - Funktionalität und Nutzung - Einfache Benutzerfreundlichkeit - Darstellung - Bearbeitungsstatusverfolgung - Kommunikation
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der unter Ziffer 1 genannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter Ziffer 1 genannten Kontaktstelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter Ziffer 1 genannten Kontaktstelle gerügt werden (siehe § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen. Wir weisen darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten! Wir weisen ferner darauf hin, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 165 GWB mit der konkreten Möglichkeit rechnen muss, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer KPMG AG WirtschaftsprüfungsgesellschaftAuftragsvolumen (Rahmen) 2.700.000 €1 Veröffentlichung
- 14.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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