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Rahmenvereinbarung über Produktion/Druck und Lieferung von ärztlichen Vordrucken in den Bereichen der KV Westfalen-Lippe und der KV Schleswig-Holstein
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Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Produktion/Druck und Lieferung von ärztlichen Vordrucken in den Bereichen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (Los 1) und der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (Los 2). Die Gestaltung und Verwendung der Vordrucke sowie die Produktanforderungen sind verbindlich in der "Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung", in den "Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung" und in der "Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungsverfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung" zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband nach dem Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) in der jeweiligen Fassung geregelt. Für die Vordrucke der Psychotherapie und des Entlassmanagements sind die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband getroffenen Vereinbarungen wie z.B. Psychotherapie- Vereinbarung in Verbindung mit der Mustersammlung Psychotherapie, dem Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung und die Technische Anlage zum Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement zu beachten. Die zu liefernden Vordrucke sind auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (http://www.kbv.de/html/formulare.php) hinterlegt und können dort eingesehen werden. Die Urheberrechte liegen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Mindestdeckungssumme angepasst
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Ausschreibung für die Produktion und Lieferung von ärztlichen Vordrucken für die KV Westfalen-Lippe und KV Schleswig-Holstein.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR pro Kalenderjahr sowie Vermögensschäden i. H. v. 1.800.000 EUR pro Kalenderjahr abdeckt. Der Auftragnehmer weist eine hinreichende Haftpflichtversicherung (min. 600.000 EUR) bei Inanspruchnahme wegen Verletzung der Datenschutzvorschriften pro Kalenderjahr nach. Diese Versicherung wird über die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Hinweise: (a) Der Nachweis kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. (b) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Referenzen zu vergleichbaren Lieferleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (2023 - 2025) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle geforderten Angaben getätigt und erreicht werden sowie - mindestens die geforderte Anzahl an Referenzen angegeben werden und die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen (der Bieter selbst darf nicht als Referenz angegeben werden) - keine negativen Erfahrungen der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit der Auftraggeberin vorliegen. Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen beträgt drei. Als vergleichbar gelten Druckleistungen, die 1. mengenmäßig je Referenz zu 50 % dem ausgeschriebenen jährlichen Auftragsvolumen entsprechen (d.h. Los 1: 70.857.084 Stück von Vordrucken, Los 2: 17.983.113 Stück von Vordrucken; bei Angebot auf alle Lose je Referenz:88.840.197 Stück von Vordrucken, und 2. die den Druck von DS-Sätzen, Wasserzeichen und verschieden farbigen Vordrucken zum Inhalt hatten. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend erforderlich sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer). Hinweise: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.
Sicherheit & Versorgung
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Informationssicherheit / Geheimschutz
Zertifizierung Informationssicherheit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer hat ein vorhandenes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) auf Basis eines bekannten Standards (z.B. ISO 27001, KRITIS oder TISAX) durch entsprechende Zertifikate nachzuweisen. Alternativ können entsprechende Nachweise über den Aufbau und der Umsetzung eines ISMS (z.B. über Dokumentationen) in Verbindung mit dem Fragebogen zur Informationssicherheit (Anlage 01d) erbracht werden.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Zertifizierung Qualitätsmanagement (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer hat den Nachweis über eine erfolgreiche Zertifizierung gemäß der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar zu erbringen. Der Nachweis über eine erfolgreiche Zertifizierung ist auch für Unterauftragnehmer zu erbringen, wenn diese wesentlichen Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringen. Wird bei Angebotsabgabe keine aktuell gültige Zertifizierung eingereicht, müssen Maßnahmen zur Qualitätssicherung anderweitig schlüssig mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 09.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- Frist 09.04.2026 Mindestdeckungssumme angepasst
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Paul Albrechts Verlag GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 17 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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