Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-Bau) oder in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD VHB - Bund - Ausgabe 2017 ''Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen'' vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit MIT ANGEBOTSABGABE die Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen:
Gem. § 3 Abs. 1 SächsVergabeG muss grundsätzlich das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' (hier: VHB - Bund) vorgelegt werden.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.