Präqualifikation / Eignungsnachweise
Vom Bieter einzureichende Unterlagen/Erklärungen zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOB/A § 6a i. V. m. § 6b in Form eines Präqualifikationsnachweises oder in Form einer "Eigenerklärung zur Eignung", oder dem beigefügten Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
Bieter müssen damit rechnen, falls Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, zur Bestätigung der Eigenerklärung eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.