Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung 03-23 vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit mit Angebotsabgabe die Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen:
Der Nachweis der Eignung kann auch mittels Präqualifikationsnachweis (s.o.) geführt werden.