Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen weisen ihre Eignung durch Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. nach.
Nicht präqualifizierte Unternehmen legen mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 VHB Bund (Ausgabe 2017 – Stand 2019) „Eigenerklärung zur Eignung“ als vorläufigen Nachweis vor.
Sollten diese nicht präqualifiziert sein, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für diese einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.