Präqualifikation / Eignungsnachweise
FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 VHB Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019 ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit MIT ANGEBOTSABGABE die Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Gem. § 3 Abs. 1 SächsVergabeG ist grundsätzlich die Eigenerklärung vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.