Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Präqualifizierte Unternehmen, die den Nachweis der Eignung und Fachkunde durch ihren Eintrag in ein Präqualifizierungsverzeichnis erbringen, haben die Aktualität, Vollständigkeit und insbesondere Vergleichbarkeit zu den geforderten Referenzvorhaben ihrer im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzvorhaben sicherzustellen.
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz