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Vergabe der Durchführung des Regionalmanagements
Verein Regionalentwicklung Ostprignitz-Ruppin e.V. · Neuruppin · Brandenburg · Nachgeordnete Behörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVergabe der Durchführung des Regionalmanagements🏆 coopolis Planungsbüro für kooperative Stadtentwicklung GmbH · Berlin
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Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 2 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Der Verein Regionalentwicklung Ostprignitz-Ruppin e.V. ist die lokale Aktionsgruppe (LAG) im Landkreis Ostprignitz-Ruppin nach Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlament und des Rates vom 17. Dezember 2013. Er vergibt die Durchführung eines Regionalmanagement zur umsetzungsorientierten Initiierung, Begleitung und Koordinierung regionaler Entwicklungsprozesse auf Grundlage der regionalen Entwicklungsstrategie (RES) Ostprignitz-Ruppin für die Förderperiode 2023-2027, insbesondere durch Entwicklungs- und Projektmanagement, Unterstützung von Projektträgern und Interessierten, Finanz- und Fördermittelmanagement, Prozesssteuerung, Moderation, Förderung der Kommunikation zwischen Beteiligten, Unterstützung von Gremien der LAG, insbesondere bei der Vorbereitung von Entscheidungen und Initiierung und Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 40 Pkt.Preis
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Vielfalt und Qualität der Beratungs und Unterstützungsleistungen 36 Pkt.Qualität
Inhaltliche Vielfalt und Qualität der Beratungs und Unterstützungsleistungen zur Initiierung, Entwicklung und Umsetzungsbegleitung von Projekten
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Impulskraft des Umsetzungskonzeptes, 30 Pkt.Qualität
Impulskraft des Umsetzungskonzeptes, Beförderung von Kooperationen und Vernetzung
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Kommunikation 10 Pkt.Qualität
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Controlling/Finanzmanagement 8 Pkt.Qualität
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Monitoring 6 Pkt.Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
EAFRD_2021
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzuläs-sig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (3) BÜRO BLAU – räume. bildung. dialoge. gemeinnützige GmbH · coopolis Planungsbüro für kooperative Stadtentwicklung GmbH · Drees & Sommer SEZuschlagswert 294.119 €1 Veröffentlichung
- 12.12.2023 Original-Veröffentlichung aktuell
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