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Auftragsbekanntmachung: Breitbandversorgung im Landkreis Anhalt Bitterfeld Auswahlverfahren Wirtschaftlichkeitslücke 2024

Bereich Landrat/Vergabestelle · Köthen · Sachsen-Anhalt

Beschreibung

Auftragsbekanntmachung Vergebener Aufträge Beschreibung der Leistung und des Verfahrens: Ausbau und Betrieb eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzes (symmetrische Breitbandanschlüsse mit mind. 1 Gigabit/s) im Sinne von N. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 Der Auftraggeber führte ein einstufiges Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 17 VgV durch. Dieses Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht, da der Ausnahmetatbestand des § 116 Abs. 5 GWB bzw. § 149 Nr. 8 GWB greift. Hinweis: In diesem Verhandlungsverfahren ist gleichzeitig mit der Bewerbung ein indikatives Angebot einzureichen. DerAuftraggeber behält sich das Recht vor auch ohne Verhandlung dieses indikative Angebot eines Bieter zu bezuschlagen. Eine EU weite Veröffentlichung erfolgt, um größtmöglichen Wettbewerb zu ermöglichen. Die Angabe der Überprüfungsstelle erfolgt vorsorglich bzw. stellen diese Felder Pflichtangaben dar. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze durchzuführen a) Im Gegensatz zu "Verfahrensart (BT-105)" dieser Bekanntmachung wird ein Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb zuzüglich eines ersten indikativen Angebotes durchgeführt. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld beabsichtigt daher, mit allen gemäß Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verh

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Branche: Telekommunikation

Ausschreibung für den Ausbau und Betrieb eines hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzes (mind.

1 Gigabit/s) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, das nicht dem Vergaberecht unterliegt, aber Transparenz und Wettbewerb gewährleisten soll.

Weitere Eignungskriterien: Bietergemeinschaften sind zugelassen, müssen aber gesamtschuldnerisch haften und bestimmte Nachweise erbringen.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Preiseinschätzung

Basierend auf 324 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 2.114.967 €
Median 9.060.649 €
Oberes Quartil 23.012.560 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Köthen, Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht 05.09.2025
CPV-Code 64210000
Post- und Telekommunikationsdienste (Was ist das?)
Erfüllungsort Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Ø Bieter in der Branche 2.4

Historischer Durchschnitt aus 20.737 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Telekommunikation mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.002 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 10%
KMU-Bieteranteil 41%
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)