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Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: familie redlich AG. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ (im Folgenden: „SCHAU HIN!“) ist eine gemeinschaftlich getragene Initiative. Zu ihren Partnernerinnen und Partnern zählen das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), Das Erste, das ZDF und der AOK Bundesverband. Zielgruppe des Medienratgebers sind in erster Linie Eltern und Erziehende mit Kindern zwischen 0 und 13 Jahren. SCHAU HIN! bietet aktuelle Infos aus der Medienwelt und Tipps für den Familienalltag zum Umgang vor allem mit digitalen Medien. Aufgabe der Initiative SCHAU HIN! im Sinne eines Medienratgebers ist es, Eltern und Erziehende in ihrer Erziehungsverantwortung zum Umgang mit Medien zu unterstützen und zu stärken. Bei SCHAU HIN! erfahren Eltern und Erziehende, was sie tun können, damit Kinder ihrem Entwicklungsstand entsprechend die Bildungs- und Teilhabechance digitaler Medien wahrnehmen können und zugleich vor Risiken geschützt sind. Überdies gilt es, mit den Aktivitäten der Initiative die Öffentlichkeit für das Thema Medienerziehung zu sensibilisieren. Dabei soll SCHAU HIN! seine Ratgeberfunktion auf möglichst vielfältigen Kommunikationswegen wahrnehmen, um die Öffentlichkeit und die Zielgruppe zu erreichen. Die Nutzung digitaler Medien gehört als fester Bestandteil zum heutigen Aufwachsen und zur heutigen Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen. Eine unbeschwerte Teilhabe an der Nutzung digitaler Medien und damit auch am gesellschaflichen Leben setzt jedoch die Befähigung zur kritischen und verantwortungsbewussten Mediennutzung als Lernprozess von Beginn der Mediennutzung voraus, die eine Unterstützung von Eltern und Erziehenden bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung notwendig macht. Daher erscheint den Partnerninnen und Partnern von SCHAU HIN! der Bedarf an hochwertigen, aber auch praktischen Medientipps für die altersadäquate Mediennutzung ungebrochen hoch. Auf der Grundlage dieser Vorbemerkung umfasst der Auftragsgegenstand die nach
Vollständige Beschreibung (2.374 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Qualität 70 %
70
-
Preis 30 %
30
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer familie redlich AG1 Veröffentlichung
- 14.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 130 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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