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Losweise Beschaffung von Maststahl, Leiterseilen und OPGW
Pfalzwerke Netz AG · Ludwigshafen · Rheinland-Pfalz
Angebote bis 02.11.2026, 11:00 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
Gegenstand und Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Kaufvertrages zur Beschaffung und Lieferung von Maststahl, Leiter für Freileitungen und Erdseil mit integrierten Lichtwellenleitern für das Netzausbauprojekt Miesau - Hohenecken in drei Losen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung von Maststahl, Leiterseilen und OPGW in drei Losen.
- Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Materialien für das Netzausbauprojekt Miesau - Hohenecken.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung mit dem CPV-Code 44212224.
- Die Pfalzwerke Netz AG ist der Auftraggeber.
Die Ausschreibung betrifft die losweise Beschaffung von Maststahl, Leiterseilen und OPGW für ein Netzausbauprojekt.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 HauptbereichLaufzeit 20 Monate
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Los 2 Los 2 - Leiter für Freileitungen (Leiterseile)Laufzeit 21 Monate
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Los 3 Los 3 - Erdseil mit integriertem LichtwellenleiterLaufzeit 21 Monate
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätskriterium 50 Pkt.Qualität
Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 SektVO. Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des vorläufig wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018. Als Leistungskennzahl wird das Ergebnis der Auswertung des Kriterienkataloges (LBieter) angesetzt, als Preiskennzahl das Ergebnis des Preisblattes (PBieter). Hierzu erfolgt die Bewertung anhand der Formal: Z_Bieter=L_Bieter/P_Bieter Das Angebot mit der höchsten Kennzahl ZBieter erhält den Zuschlag. Bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das die höheren Leistungspunkte erreicht hat. Der Kriterienkatalog enthält hierzu Fragen und Kriterien aus drei Dimensionen: - Technische Qualität der angebotene Waren (50%) - Vertraglich zugesicherter Liefertermin (30%) - Nachhaltigkeits- und Umweltschutzkriterien (20%)[
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Kostenkriterium 50 Pkt.Kosten
Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 SektVO. Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des vorläufig wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018. Als Leistungskennzahl wird das Ergebnis der Auswertung des Kriterienkataloges (LBieter) angesetzt, als Preiskennzahl das Ergebnis des Preisblattes (PBieter). Hierzu erfolgt die Bewertung anhand der Formal: Z_Bieter=L_Bieter/P_Bieter Das Angebot mit der höchsten Kennzahl ZBieter erhält den Zuschlag. Aus den vom Bieter in der Anlage „Preisblatt“ gemachten Angaben wird der Wertungspreis PBieter errechnet. Der Wertungspreis setzt sich aus den einzelnen Preispositionen der anzubietenden Leistungen zusammen, wobei jeweils die zur Abnahme geplanten Mengen in Ansatz gebracht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 48 SektVO hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Abgabefrist der Angebote. Unternehmen, die weder in einem Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden. Amtliche Bescheinigungen eines Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens werden in deren Originalsprache zugelassen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen und diese über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Die Mindestdeckung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden muss 5.000.000€, die Mindestdeckung jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig. Der Bieter belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander eine solche Versicherungsleistung belegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter erklärt, für alle in Deutschland tätig werdenden Beschäftigten, die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter in jedem Fall, auch wenn kein solcher Einsatz erfolgt, die Anlage „Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Setzt der Bieter keine Beschäftigten in Deutschland ein, ist dies durch entsprechende Angabe in vorstehender Anlage zu erklären. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er unabhängig von der Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 1 MiLoG das Recht hat, jederzeit zusätzliche Auskünfte des Wettbewerbsregisters anzufordern (§ 19 Abs. 3 MiLoG). Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € netto fordert der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter ist aufgefordert, seine Bonität anhand am Markt anerkannter Bonitätsbewertungen (z.B.: Creditreform oder einer vergleichbaren Bewertung) oder einer Erklärung seiner Hausbank nachzuweisen, wobei mindestens eine „mittlere“ Bonität gegeben sein muss. Dies bedeutet exemplarisch für die Bewertung durch Creditreform einen Bonitätsindex von höchstens 300. Dem Bieter obliegt selbst die Verantwortung, die genannten Anforderung an die exemplarisch genutzte Creditreform auf eine durch Ihn abweichend verwendete Bewertungsskala zu vergleichen. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander ihre Bonität belegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Weitere Informationen hierzu können beim BMWK abgerufen werden: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/rundschreiben-anwendung-russland-sanktionen-bereich-vergabe-offentlicher-auftrage-und-konzessionen.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Hierzu füllt der Bieter die Anlage „Eigenerklärung VO-2022-833" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt: - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2025: 10.000.000,00€ - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2024: 10.000.000,00€ - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2023: 10.000.000,00€ Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen. Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren. Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben. Bieter können sich zum Nachweis der Eignung ihrer Nachunternehmer (Eignungsleihe) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung zur Unternehmenseignung von jedem der Unternehmen einzeln auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung und damit zum Beleg der Eignung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter genau drei mit der geforderten Leistung vergleichbare Lieferreferenzen darzulegen. Hierzu ist die Anlage „Eigenerklärung Projektreferenz“ als Vorlage zu verwenden. Die Projektreferenzen sind je Los nachzuweisen (Anlage 8 ggf. mehrfach ausfüllen und abgeben) Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die angegebenen Lieferreferenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter hat die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Referenzen anzugeben. Die Kontaktdaten müssen eine Überprüfung der Referenz möglich machen. Der Bieter versichert durch die Angabe, dass der Kontaktperson die Benennung als Referenz bekannt ist und darüber hinaus die Einwilligung der Kontaktperson zur Kontaktaufnahme vorliegt. Die Erhebung dieser Kontaktdaten erfolgt im Einklang mit Artikel 6, Absatz 1, lit. c und e DSGVO. Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten: - Jede Lieferreferenz muss vom Bieter, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bieters stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Herstellung des angebotenen Produktes betraut werden soll. Referenzen von Unternehmen, die die betreffende Leistung in der vorliegenden Ausschreibung nicht erbringen sollen, werden als ungültig ausgeschlossen. - Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn: -- die Referenz entweder von einem deutschen Übertragungsnetz- oder Verteilnetzbetreiber stammt oder einem europäischen Netzbetreiber, wenn es sich um einen Trassenbau in Deutschland handelte, -- die Referenzen der Bieter für Los 1 die Lieferung von Maststahl für Hochspannungs- oder Höchstspannungsmasten mit einem Auftragsvolumen von mindestens 250 Tonnen umfasste, -- die Referenzen der Bieter für Los 2 die Lieferung von Leiterseilen für Hochspannungs- oder Höchstspannungstrassen von mindestens 50.000 m umfasste, -- die Referenzen der Bieter für Los 3 die Lieferung von OPGW für Hochspannungs- oder Höchstspannungstrassen von mindestens 10.000 m umfasste, -- die Lieferung bereits erfolgt ist und nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt. Noch nicht realisierte Lieferungen dürfen nicht genannt werden.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Zum Beleg der Unternehmenseignung ist der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Qualitätsmanagementverfahren nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar zu führen. Dazu fügt der Bieter eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erteilte, gültige Zertifizierung bei, deren Geltungsbereich den Leistungsgegenstand der Ausschreibung umfasst. Sollte der Bieter einen vergleichbaren Nachweis vorlegen, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Die Zulässigkeit bzw. Vergleichbarkeit anderer als der vorgenannten Zertifizierungen ist im Rahmen von Bieterfragen vor Ablauf der Angebotsfrist zu klären. Unabdingbar ist aber, dass es sich um Fremdnachweise über eine von Externen durchgeführte, systematische Überprüfung handeln muss. Eigenerklärungen sind nicht ausreichend.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 18 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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