AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 18:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/29bffb6b-9d55-4fce-b02f-b00e58feb831/

Bohrerkundungen 3. Mainbrücke + Ersatzneubau Mainbrücke Niederrad

Notice-ID: 29bffb6b-9d55-4fce-b02f-b00e58feb831 · Procedure-ID: 0d3dbf4f-154d-47d6-92e9-cd7fd1bcc410

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Stammdaten

Auftraggeber
DB Netz AG (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
30.07.2025
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
45122000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Das Projekt "Ersatzneubau Mainbrücke Niederrad (EMN)" wird im Nachgang an den Bau der 3. Mainbrücke umgesetzt. Die bestehende Fachwerkbrücke wird zurückgebaut und durch eine neue Stabbogenbrücke ersetzt. Im Rahmen der Bohr- und Baugrunderkundungen soll Folgendes umgesetzt werden: Baugrunderkundungen mittels Bohrung für beide Brücken sowohl an Land als auch im Main. Darüber hinaus soll die Materialzusammensetzung des EMN (Widerlager und Pfeiler) durch das Ziehen von Bohrkernen bestimmt werden. -Senkrechte Kernbohrung bis 65 m: ca. 525 m -Kleinrammbohrungen bis 15 m: ca. 45 m -Rammsondierungen (DPH & DPM) bis 15 m: ca. 45 m -Drucksondierungen (CPT) bis 30 m: ca. 330 m.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.06.2025
Ende
17.11.2025

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
Vertragsabschluss
31.03.2025
Zuschlagsentscheidung
26.03.2025

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).