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Ausschreibung der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH von Planungsleistungen für ein Umspannwerk- Los 3 Tragwerksplanung
Stadtwerke Völklingen Netz GmbH · Völklingen · Saarland · Öffentliches Unternehmen (regional)
Frist vorbei — Zuschlag ansehen →Beschreibung
Die Versorgung des Stadtgebiets Völklingen erfolgt aktuell durch ein Umspannwerk. Bedingt durch die Entwicklung der Stadt sowie das Entstehen von Last- und Einspeiseschwerpunkten vor allem im Gewerbepark Völklingen Ost, ist der Ausbau der Netzinfrastruktur verbunden mit der Schaffung eines zusätzlichen Netzkoppelpunktes zur Hochspannungsebene in Form eines Umspannwerkes inkl. sämtlicher Haupt- und Nebenanlagen in der räumlichen Nähe zu den Last- und Einspeisepunkten erforderlich. Die Sektorenauftraggeberin beabsichtigt die Errichtung eines Umspannwerks mit einer Leistung von mindestens 40 MVA inkl. Nebenanlagen. Hierfür schreibt die Sektorenauftraggeberin zunächst die Planungsleistungen aus. Die Planungsleistungen wurde in drei Fachlose aufgeteilt: Los 1: Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Freianlagenplanung und Verkehrsanlagen,einschließlich Leistungen der fachlosübergreifenden Projektkoordination ("Objektplanung") Los 2: Technischen Ausrüstung und Ingenieursbauwerke Los 3: Tragwerksplanung. Die Fachplaner haben sich untereinander abzustimmen. Die Fachplaner haben insbesondere zu Beginn nach Unterzeichnung des Architekten- und Ingenieurvertrags gemeinschaftlich einen Rahmenterminplan zu erstellen. Dieser wird Bestandteil des Architekten- und Ingenieurvertrags. Die Leistungen der fachübergreifenden Projetorganisation übernimmt der Fachplaner aus Los 1. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit sich auf alle drei Lose zu bewerben. Weitere Informationen und Details zu Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Architekten und Ingenieurvertrag Anlage F01 der Vergabeunterlagen sowie der Leistungsbeschreibung Anlage E01 der Leistungsbeschreibung.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen
Die Beantragung der für das Bauvorhaben erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen ist grundsätzlich durch die Auftraggeberin vorgesehen. In Bezug auf die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen ist die Auftragnehmerin in Los 3 verpflichtet, alle relevanten Unterlagen und Dokumente im Rahmen einer fachlosübergreifenden Kooperation rechtzeitig zu erarbeiten und bereitzustellen. Nach der vorliegenden Vertragsgestaltung ist die Auftragnehmerin für Los 1 neben der Erbringung von Planungsleistungen in den Leistungsbildern Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Freianlagenplanung und Verkehrsanlagen ferner zur Übernahme von Leistungen der fachlosübergreifenden Projektkoordination und Zusammenstellung der Genehmigungsunterlagen verpflichtet. Die Bauvorlageberechtigung nach Art. 66 LBO ist somit nur für Los 1 - nicht aber für Los 3 - erforderlich.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung von Planungsleistungen für ein Umspannwerk, aufgeteilt in drei Fachlose (Objektplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach Sektorenverordnung (SektVO). Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein.2. Im Teilnahmewettbewerb werden diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben. Voraussetzung für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist, dass der Teilnahmeantrag fristgemäß über die Vergabeplattform eingeht. Welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag und dem Angebot beizufügen sind, ergibt sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen.3. Ist der Teilnahmeantrag oder das Angebot unvollständig, so steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Unterlagen unter Beachtung des Vergaberechtes nachfordert werden können.4. In der Teilnahmephase wird die Eignung der Teilnehmer geprüft (Befähigung/Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische/berufliche Leistungsfähigkeit). 5. In der Verhandlungsphase wird zunächst nur zur Abgabe unverbindlicher indikativer Erstangebote aufgefordert. Mit dem Erstangebot können Änderungen am Vertrag vorgeschlagen werden (D06). Diese sind Grundlage der nachfolgenden Verhandlungen. In der Verhandlungsphase findet auch eine Angebotspräsentation statt. Nach der Verhandlung der Erstangebote werden alle Bieter zur Abgabe endgültiger, verbindlicher Angebote aufgefordert. Danach schließen ggfs. weitere Verhandlungsrunden an. 6. Sämtliche Kommunikation hat ausschließlich über die Vergabeplattform zu erfolgen. Anfragen/Rückfragen werden nur berücksichtigt, wenn sie bis spätestens 9 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Teilnahmeanträge/Angebote über die Vergabeplattform eingehen. Später eingehende Anfragen/Rückfragen werden nur nach Möglichkeit beantwortet. Entsprechendes gilt in der Verhandlungsphase.“
1–5 Bewerber zugelassen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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I. Gesamthonorar (netto) 65 Pkt.Kosten
Das wertungsrelevante Gesamthonorar ergibt sich aus dem Honorar für Grundleistungen, dem Honorar für besondere Leistungen und aus den Stundenverrechnungssätzen für bestimmten Personengruppen. Honorar für Grundleistungen: Der Bieter hat einen verbindlichen Honorarparameter anzugeben. Die angegebenen Honorarparameter ergeben sich auf Grundlage der anrechenbaren Kosten für sämtliche zu erbringende Leistungsbilder. Honorar für besondere Leistungen: Für die besonderen Leistungen in den Leistungsphasen 1-6 für die Tragwerkplanung sind Preise anzugeben. Stundenverrechnungssätze: Für die Vergleichbarkeit der Angebote ist eine kalkulatorische Stundenanzahl in der Tabelle angegeben worden. Hierbei erhält das niedrigste Gesamthonorar (netto) die maximal erreichbare Punktzahl von 65 Wertungspunkten. 0 Wertungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen Wert des niedrigsten Gesamthonorars (netto). Alle Angebote mit darüber liegenden Gesamthonoraren erhalten ebenfalls 0 Wertungspunkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Gesamthonorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma gemäß folgender Formel: Siehe Anlage B02 in den Vergabeunterlagen.
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II. Fachliches Planungskonzept 20 Pkt.Qualität
Es wird ein fachliches Planungskonzept erwartet, bei dem die organisatorische und planerische Umsetzung für die Errichtung von schlüsselfertigen Umspannwerken dargestellt wird. Das mit dem Angebot einzureichende fachliche Planungskonzept soll auf die Aspekte der Qualität, Wirtschaftlichkeit und Termineinhaltung eingehen, ggf. unter Bezugnahme in der Vergangenheit oder derzeit realisierter Projekte. Insbesondere sollen im fachlichen Planungskonzept Schnittstellen zu den an-deren ausgeschriebenen Losen aufgezeigt (Los 1: Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Freianlagenplanung und Verkehrsanlagen ("Objektplanung") und Los 2: Technische Ausrüstung und Ingenieurbauwerke) werden und die Bewältigung von solchen Schnittstellen, insbesondere dort soll die Zusammenarbeit mit anderen Auftragnehmerinnen der anderen Lose dargestellt werden. Erzielt werden können maximal 20 Wertungspunkte. Die Bewertung erfolgt nach einem modifiziertem Schulnotensystem, bei welchem 20 Wertungspunkte die beste Bewertung und 0 Wertungs-punkte die schlechteste Bewertung darstellen: 0 Wertungspunkte: Das fachliche Planungskonzept ist nicht beschrieben. 5 Wertungspunkte: Das fachliche Planungskonzept ist ungenügend oder nur lückenhaft beschrieben. Wesentliche Aspekte der Aufgabenstellung werden nicht berücksichtigt und lässt deshalb höchstens eine unterdurchschnittliche Umsetzung der erwarteten Aufgabenerledigung erwarten. 10 Wertungspunkte: Das fachliche Planungskonzept ist allgemein beschrieben und berücksichtigt alle wesentlichen Aspekte der Aufgabenstellung und lässt deshalb eine durchschnittliche Umsetzung erwarten. 15 Wertungspunkte: Das fachliche Planungskonzept ist konkret beschrieben und berücksichtig alle Aspekte der Aufgabenstellung. Es ist ein hohes Verständnis für die Auftraggeberin und die Komplexität des Projekts erkennbar und lässt deshalb eine gute Umsetzung erwarten. 20 Wertungspunkte: Das fachliche Planungskonzept ist konkret beschrieben und berücksichtigt alle Aspekte der Aufgabenstellung. Es ist ein hohes Verständnis für die Auftraggeberin und die Komplexität des Projekts erkennbar und lässt deshalb eine gute Umsetzung erwarten. Zusätzlich lässt das beschriebene Konzept im unmittelbaren Bietervergleich die beste Umsetzung der Aufgabe in ihrer vollen Komplexität erwarten.
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III. Allgemeines Projektorganisationskonzept 10 Pkt.Qualität
Erwartet wird die Darstellung der vorgesehenen Projektorganisation hinsichtlich Zuständigkeiten, interne Zusammenarbeit mit der öffentlichen Auftraggeberin und allgemeine Arbeitsabläufe im Bereich der Tragwerksplanung. Ferner werden allgemeine Angaben zum Kosten-, Termin- und Qualitätsmanagement erwartet und die namentliche Benennung sowie Anzahl der konkret für das Projekt eingesetzten Mitarbeiter. Das allgemeine Projektorganisationskonzept ist auf maximal 4 DIN A4- Seiten (Schriftart: Arial, 12 pt.) dazustellen und auf einem gesonderten Blatt dem Angebot formlos beizulegen. Erzielt werden können maximal 10 Wertungspunkte. Die Bewertung erfolgt nach einem modifiziertem Schulnotensystem, bei welchem 10 Wertungspunkte die beste Bewertung und 0 Wertungspunkte die schlechteste Bewertung darstellen: 0 Wertungspunkte: Die Projektorganisation ist nicht beschrieben und/oder einzusetzende Mitarbeiter nicht benannt und aufgezählt. 2,5 Wertungspunkte: Die Projektorganisation ist ungenügend oder nur lückenhaft beschrieben, berücksichtigt wesentliche Aspekte der Aufgabenstellung nicht und lässt deshalb höchstens eine unterdurchschnittliche Umsetzung der erwarteten Aufgabenerledigung erwarten. 5 Wertungspunkte: Die Projektorganisation ist allgemein beschrieben, erfasst die wesentlichen Aspekte der Aufgabenstellung und lässt deshalb eine durchschnittliche Umsetzung erwarten. 7,5 Wertungspunkte: Die Projektorganisation ist konkret beschrieben und berücksichtigt alle Aspekte der Aufgabenstellung. Es ist ein hohes Verständnis für den Auftraggeber und die Komplexität des Projekts erkennbar und lässt deshalb eine gute Umsetzung erwarten. 10 Wertungspunkte: Die Projektorganisation ist konkret beschrieben und berücksichtigt alle Aspekte der Aufgabenstellung. Es ist ein hohes Verständnis für den Auftraggeber und die Komplexität des Projekts erkennbar und lässt deshalb eine gute Umsetzung erwarten. Im unmittelbaren Bietervergleich lässt die beschriebene Projektorganisation die beste Umsetzung der Aufgabe in ihrer vollen Komplexität erwarten.
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IV. Angebotspräsentation 5 Pkt.Qualität
Gewertet wird eine Angebotspräsentation des Bieters. Es werden alle Bieter mit einem wertbaren Angebot zur Angebotspräsentation eingeladen. Die öffentliche Auftraggeberin wird die Bieter über den Verfahrensablauf mit der Einladung zur Angebotspräsentation informieren. Die Angebotspräsentation wird durch den Büroinhaber/Geschäftsführer/verantwortlicher Projektleiter zusammen mit dem stellvertretenden Projektleiter und ggf. von Mitarbeiter erwartet, die wichtige Aufgaben erfüllen. In der Angebotspräsentation ist das Angebot und der Umsetzungsansatz vorzustellen. Weitere Informationen zur Angebotspräsentation befinden sich in Anlage A. Erzielt werden können maximal 5 Wertungspunkte. Bei dem Nichtpreiskriterium erfolgt die Bewertung nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem 5 Wertungspunkte die beste Bewertung und 0 Wertungspunkte die schlechteste Bewertung darstellen. Bewertungsrelevant ist die Durchsetzungsfähigkeit der Präsentierenden und ob und wie die Vermittlung komplexe Sachverhalte gelingt. Ferner ist die Lesbarkeit der Präsentation sowie die Teampräsenz entscheidend. Schließlich wird auf ein gutes Zeitmanagement geachtet. Für die Wertung dieses Kriteriums bildet die Auftraggeberin ein Wertungsgremium. Die Mitglieder des Wertungsgremiums werden die Angebotspräsentation anhand des bekannt gegebenen Bewertungsmaßstabes bewerten. Wenn im Wertungsgremium unterschiedliche Auffassungen zur Einzelbewertung der Präsentation bestehen, wird jedes Mitglied des Wertungsgremiums für sich die Präsentation bewerten. Aus den Wertungspunkten, die die Mitglieder des Wertungsgremiums vergeben, wird ein Mittelwert gebildet. Der so entstehende Wert wird auf zwei Nachkommastellen gerundet und geht in die Gesamtwertung ein. 0 Wertungspunkte: Es findet keine Angebotspräsentation statt. 1,25 Wertungspunkte: Die Angebotspräsentation ist für die Auftraggeberin z.B. aufgrund von Widersprüchen schwer nachvollziehbar. 2,5 Wertungspunkte: Die Angebotspräsentation ist lesbar und verständlich. Die zur Verfügung stehende Zeit wurde eingehalten. Dem Bieter gelang es nur teilweise komplexe Sachverhalte zu vermitteln. 3,75 Wertungspunkte: Die Angebotspräsentation lässt aufgrund der Präsenz des Projektleiters/Teampräsenz gute Ergebnisse erwarten. Auch komplexe Sachverhalte wurden meist verständlich vermittelt. Der Bieter konnte Fragen der Auftraggeberin als kritische Diskussionspartnerin meistens gut beantworten. Die zur Verfügung stehende Zeit wurde gut ausgenutzt. 5 Wertungspunkte: Die Angebotspräsentation lässt aufgrund der Präsenz des Projektleiters/Teampräsenz exzellente Ergebnisse erwarten. Auch komplexe Sachverhalte wurden verständlich vermittelt. Der Bieter konnte Fragen der Auftraggeberin als kritische Diskussionspartnerin zufriedenstellend beantworten. Die zur Verfügung stehende Zeit wurde optimal ausgenutzt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 2.605.985 €3 Veröffentlichungen
- Frist 30.09.2024 Die Beantragung der für das Bauvorhaben erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen ist grundsätzlich durch die Auftraggeberin vorgesehen. In Bezug auf die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen ist die Auftragnehmerin in Los 3 verpflichtet, alle relevanten Unterlagen und Dokumente im Rahmen einer fachlosübergreifenden Kooperation rechtzeitig zu erarbeiten und bereitzustellen. Nach der vorliegenden Vertragsgestaltung ist die Auftragnehmerin für Los 1 neben der Erbringung von Planungsleistungen in den Leistungsbildern Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Freianlagenplanung und Verkehrsanlagen ferner zur Übernahme von Leistungen der fachlosübergreifenden Projektkoordination und Zusammenstellung der Genehmigungsunterlagen verpflichtet. Die Bauvorlageberechtigung nach Art. 66 LBO ist somit nur für Los 1 - nicht aber für Los 3 - erforderlich. aktuell
- Frist 12.09.2024 Original-Veröffentlichung
- 16.09.2024 Die Beantragung der für das Bauvorhaben erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen ist grundsätzlich durch die Auftraggeberin vorgesehen. In Bezug auf die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen ist die Auftragnehmerin in Los 3 verpflichtet, alle relevanten Unterlagen und Dokumente im Rahmen einer fachlosübergreifenden Kooperation rechtzeitig zu erarbeiten und bereitzustellen. Nach der vorliegenden Vertragsgestaltung ist die Auftragnehmerin für Los 1 neben der Erbringung von Planungsleistungen in den Leistungsbildern Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Freianlagenplanung und Verkehrsanlagen ferner zur Übernahme von Leistungen der fachlosübergreifenden Projektkoordination und Zusammenstellung der Genehmigungsunterlagen verpflichtet. Die Bauvorlageberechtigung nach Art. 66 LBO ist somit nur für Los 1 - nicht aber für Los 3 - erforderlich.
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Preiseinschätzung
Basierend auf 483 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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