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Technische Unterstützungsleistungen für das Honorar-, Vertrags- und Abrechnungs-Programm-System („HOPSYS“) im Südwestrundfunk
Südwestrundfunk · Stuttgart · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Beschreibung
Der Auftraggeber plant, die Applikationsbetreuung und Weiterentwicklung seines Honorar-Systems „HOPSYS“ als „Managed Service“ an einen externen Dienstleister (Managed Service Provider, MSP) zu vergeben. „Managed Services“ umfassen dabei die Auslagerung des Betriebs, der Wartung und Weiterentwicklung, der Auftragnehmer übernimmt die Komplettverantwortung für das Systeme. Dazu gehört auch die Verantwortung für Verfügbarkeit, Stabilität, Sicherheit, Performance, Fehlerbehebung sowie die Anpassung an neue Anforderungen. Wesentliche zu erbringende Leistungen sind: - Betrieb und Überwachung: Sicherstellen der Verfügbarkeit, Fehlerbehebung, Wiederherstellen der Betriebsbereitschaft, - Wartung und Updates: Anpassung an den aktuellen Stand der Technik, Sicherstellung der Kompatibilität mit den beim Auftraggeber eingesetzten Technologien, Schnittstellen, IT-Richtlinien und Standards (z.B. Architektur, Sicherheit) - Support: Bereitstellung eines2nd/3rd-level-Support zur Störungsanalyse und nachhaltigen Störungsbehebung, - Weiterentwicklung: Implementierung neuer Funktionen, Optimierung bestehender Funktionen, fundierte Beratung des Auftraggebers zur optimalen Umsetzung von Weiterentwicklungen, Betrieb eines Testsystems - Qualitätssicherung und Dokumentation: Anforderungs-, Test und Changeund Wissens-Management. - Technisch-fachliche Beratung: Technischen und prozessualen Beratung und Unterstützung des Auftraggebers zur Problemanalyse, Weiterentwicklung und Optimierung des Systems Optionale Leistungen sind: - Skalierung des Leistungsumfangs zur Umsetzung größerer Anpassungs- und Entwicklungs-Anforderungen - Skalierung des Leistungsumfangs zur Applikationsbetreuung weitere Anwendungen des gleichen Tech Stack
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe der Applikationsbetreuung und Weiterentwicklung des Honorar-Systems „HOPSYS“ als Managed Service.
- Umfassende Verantwortung für Betrieb, Wartung, Weiterentwicklung, Verfügbarkeit, Stabilität, Sicherheit und Performance des Systems.
- Erforderlich sind 2nd/3rd-Level-Support, Implementierung neuer Funktionen, Qualitätssicherung und technische Beratung.
- Optionale Leistungen umfassen Skalierung für größere Anpassungs- und Entwicklungsanforderungen sowie die Betreuung weiterer Anwendungen mit gleichem Tech Stack.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (neg-w-call) für Dienstleistungen im IT-Bereich.
Der Südwestrundfunk vergibt die Applikationsbetreuung und Weiterentwicklung seines Honorar-Systems „HOPSYS“ als Managed Service.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
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Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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