AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 04:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2c643f52-578f-4634-9d8d-69ddc9e6a531/

Projektsteuerungsleistungen Erweiterung Gymnasium Winterberg

Notice-ID: 2c643f52-578f-4634-9d8d-69ddc9e6a531 · Procedure-ID: d5ad15ff-6bde-4461-ba09-a8d05713507b

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Winterberg, Winterberg
Veröffentlicht
21.07.2024
Frist (Submission)
19.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Winterberg plant im Rahmen des Schulentwicklungsplans 2022/2023 bis 2027 den Umbau und die Erweiterung des städtischen Geschwister-Scholl-Gymnasiums Winterberg, um den zu erwartenden Schülerzahlen im Zuge der zukünftigen Umstellung auf G9 sowie der Umsetzung eines modernen räumlich-pädagogischen Konzeptes gerecht zu werden. Die Verwaltung der Stadt Winterberg verfügt nicht mehr über die notwendigen personellen Ressourcen, um das Bauprojekt in seinem vollen Umfang zu betreuen und zu leiten. Zu diesem Zweck soll schnellstmöglich ein geeigneter Auftragnehmer mit den zugehörigen Leistungen der Projektsteuerung und -leitung beauftragt werden, um die Stadt Winterberg bei der Umsetzung des Bauprojektes und den damit einhergehenden Herausforderungen federführend zu unterstützen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen , Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).