AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 12:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2cb0594e-2c0c-415b-b627-ac2535012667/

2025-0758 WBD Bereitstellung von Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2026

Notice-ID: 2cb0594e-2c0c-415b-b627-ac2535012667 · Procedure-ID: e356106d-0421-46b7-95bb-a53cf89728c9

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Stammdaten

Auftraggeber
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, Duisburg
Veröffentlicht
18.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79620000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Entsorgung & Recycling
Auftragsvolumen (Rahmen)
1.160.326 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der zeitlich befristete Einsatz von Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2026. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR benötigen zusätzliches Personal für die Bereiche WBD-A21, A22 und A23, verteilt auf die Betriebshöfe Hochfeld und Hamborn. Die Aufgaben umfassen das Einsammeln von Sperrgut, Abfallsäcken und Schrott, das Entleeren von Abfallbehältern sowie Unterstützungsleistungen für das Fahrpersonal. Der gesamte Einsatzumfang beträgt ca. 28.000 Arbeitsstunden. Die Vergabe erfolgt an die drei wirtschaftlichsten Anbieter.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
18.12.2025
Angebotsspanne
1.095.298 – 1.349.693 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).