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Betrieb Gigabit-Netz ZV High-Speed-Netz Rhein-Neckar - hellgraue Flecken
Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar · Sinsheim · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 16.12.2026, 11:00 Uhr (noch 72 Tage)
Beschreibung
Verpachtung passiver Glasfasernetze (FTTB), die der ZV im geförderten Ausbau der hellgrauen Flecken (Gigabit-RL des Bundes v. 26.04.2021) in acht Gemarkungen und an Schulen im Rhein-Neckar-Kreis errichtet, an Netzbetreiber, die als Dienstleistungskonzessionäre den Netzbetrieb sicherstellen und Internet-/TK-Dienste für private und gewerbliche Endkunden erbringen. Hinzu kommen Open Access mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten (Vorleistungspreise des Bundes als Obergrenze), Wartung, Instandhaltung, Entstörung, Dokumentation und Service. Überlassung im Wege der Pacht je Los; der Netzbetriebs- und Pachtvertrag wird je Los als RV geschlossen. 9 Lose. Teile des Netzes sind in Betrieb; der Betrieb geht zum Übernahmestichtag auf den AN über.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Verpachtung und der Betrieb von Glasfasernetzen in neun Losen inklusive Open-Access-Verpflichtung.
- Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung, Instandhaltung, Entstörung sowie die Bereitstellung von Internet- und TK-Diensten.
- Die Vorleistungspreise sind durch die Gigabit-Richtlinie des Bundes als Obergrenze gedeckelt.
- Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
- Bieter müssen die Übernahme des laufenden Betriebs zu definierten Stichtagen für bereits fertiggestellte Netzabschnitte sicherstellen.
Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar sucht Dienstleistungskonzessionäre für den Betrieb und die Verpachtung von passiven Glasfasernetzen (FTTB) in acht Gemarkungen sowie an Schulen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 9 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Los 1 Heiligkreuzsteinach - Netzbetrieb hg FleckenGeschätzter Wert 9.878.144 €
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Los 2 Los 2 Schönbrunn – Netzbetrieb hellgraue FleckenGeschätzter Wert 14.217.720 €
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Los 3 Los 3 Plankstadt (Schule) – Netzbetrieb hg FleckenGeschätzter Wert 14.652 €
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Los 4 Los 4 Lobbach – Netzbetrieb hellgraue FleckenGeschätzter Wert 10.434.925 €
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Los 5 Los 5 Oftersheim (GWG, Schulen) – Netzbetrieb hg FGeschätzter Wert 470.388 €
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Los 6 Los 6 Weinheim-Oberflockenbach – Netzbetrieb hg FlGeschätzter Wert 7.996.593 €
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Los 7 Los 7 Sinsheim (GWG, Schulen) – Netzbetrieb hg FlGeschätzter Wert 2.501.968 €
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Los 8 Los 8 Sinsheim-Hoffenheim – Netzbetrieb hg FleckenGeschätzter Wert 14.945.504 €
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Los 9 Los 9 Schulen Rhein-Neckar - Netzbetrieb hg FleckeGeschätzter Wert 502.460 €
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 100 Pkt.Preis
Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60, 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20, 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Aktuelle Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; falls keine Eintragungspflicht besteht, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend für das jeweilige Los angegebenen Betrag erreicht haben (losbezogene Mindestanforderung im Teilnahmewettbewerb): Los 1 Heiligkreuzsteinach: 890.000 Euro netto Los 2 Schönbrunn: 1.290.000 Euro netto Los 3 Plankstadt (Schule): 1.300 Euro netto Los 4 Lobbach: 940.000 Euro netto Los 5 Oftersheim (GWG und Schulen): 42.000 Euro netto Los 6 Weinheim-Oberflockenbach: 720.000 Euro netto Los 7 Sinsheim (GWG und Schulen): 220.000 Euro netto Los 8 Sinsheim-Hoffenheim: 1.350.000 Euro netto Los 9 Schulen Rhein-Neckar-Kreis: 45.000 Euro netto Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder addiert. Soll ein Bieter den Zuschlag in mehreren Losen erhalten, muss sein Umsatz die Summe der Mindestjahresumsätze dieser Lose erreichen (§ 45 Abs. 3 Satz 2 VgV entsprechend); Einzelheiten regelt Ziff. 5 lit. b der Aufforderung zur Bewerbung.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde.
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Durchschnittliche Personalstärke
Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahlen in Vollzeitäquivalenten für die Jahre 2023 bis 2025 (nur Angabe, keine Mindestanforderung).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bei dem zu betreibenden Telekommunikationsnetz handelt es sich um ein öffentliches Telekommunikationsnetz im Sinne des § 3 Nr. 42 TKG; es dient überwiegend der Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Sinne des § 3 Nr. 44 TKG. Zugleich handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des § 149 Nr. 8 GWB. Die ausgeschriebenen Verträge dienen hauptsächlich dazu, den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Deshalb greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen mit diesem Hauptzweck vom Anwendungsbereich des Teils 4 des GWB (§§ 97 ff. GWB) ausgenommen sind. Ungeachtet dessen ist der Auftraggeber aufgrund der einschlägigen Zuwendungsbescheide und der dort in Bezug genommenen Regelungen verpflichtet, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchzuführen. Hierzu wendet er die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die in den Vergabeunterlagen ausdrücklich benannten Vorschriften der VgV freiwillig bzw. entsprechend an. Diese Anwendung begründet keine über die Fördervorgaben hinausgehenden subjektiven Rechte und eröffnet nicht den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen (§§ 155 ff. GWB); Rechtsschutz richtet sich nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivilrecht (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 01.04.2025 – 7 L 2856/24.DA). Soweit auf Vorschriften des GWB oder der VgV Bezug genommen wird, gilt die Fassung ab dem 01.07.2026 (Vergabebeschleunigungsgesetz vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137). Sollten sich Bewerber oder Bieter gleichwohl an die Vergabekammer wenden oder sollte sich die Rechtsprechung zur Bereichsausnahme ändern, gilt vorsorglich Folgendes: (1) Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (2) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 60.962.353 €1 Veröffentlichung
- Frist 16.12.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 18 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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