AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E62854567) · Abgerufen am 06.10.2026 18:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2cda3b7b-89f9-4fc6-b4de-016ec3ebfb7d/

Gewerbegebiet Bohnäcker in Heidenheim, interdisziplinäre Planungsleistungen (Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung)

Notice-ID: 2cda3b7b-89f9-4fc6-b4de-016ec3ebfb7d · Procedure-ID: e01e68d5-c61f-4334-bf32-4f9792f786c7

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Heidenheim, Heidenheim
Veröffentlicht
02.10.2026
Frist (Submission)
05.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Vergebe von interdisziplinären Planungsleitungen zur Erschießung des neuen Gewerbegebiets Bohnäcker in Heidenheim. Ingenieurbauwerke gem. §43 HOAI: - Regenklärbecken und Pumpwerk LPH 5-8 (inkl. besonderer Leistungen: u.a. Örtliche Bauüberwachung, Erstellen eines Bauwerksbuches, Prüfung von Nachträgen) - Kanalisation, LPH 3+5 Technische Ausrüstung gem. §55 HOAI: - Elektrotechnische Ausrüstung, LPH 1-3, 5-8 - Hydraulische Ausrüstung, LPH 3, 5-8 Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI: - Regenklärbecken und Pumpwerk, LPH 1-6 Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI: - Straßenbau, LPH 3, 5 Detaillierte Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).