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Detektion und Bergung UNSEA AP 8, 9
Fraunhofer UMSICHT · Oberhausen · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 16.09.2026, 12:00 Uhr (noch 4 Tage)
Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen zur fachlichen und operativen Unterstützung von Fraunhofer UMSICHT im Bereich „Kartierung von Hotspots für ALDFG“ und des „Harmonisiertes Melde- und Bergungskonzept“. Die Leistung umfasst ferner Zuarbeiten zu den Querschnittsaufgaben Projektsteuerung und Öffentlichkeitsarbeit sowie weitere Leistungen aus der Ausschreibung des Umweltbundesamtes. Die Leistung ist als Unterstützungs-, Mitwirkungs- und Zuarbeitsleistung für den Auftraggeber zu erbringen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungen zur Detektion und Bergung von UNSEA AP 8, 9 im Rahmen von ALDFG-Hotspot-Kartierung und Melde-/Bergungskonzept.
- Unterstützungs-, Mitwirkungs- und Zuarbeitsleistung für Fraunhofer UMSICHT.
- CPV-Code 90700000 deutet auf Umweltschutzmaßnahmen und Abfallwirtschaft hin.
- Offenes, standardisiertes Vergabeverfahren mit Dienstleistungsauftrag.
Gesucht werden Dienstleistungen zur Unterstützung von Fraunhofer UMSICHT bei der Kartierung von Hotspots für ALDFG (Abandoned, Lost or Discarded Fishing Gear) und der Entwicklung eines harmonisierten Melde- und Bergungskonzepts.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätskriterium 65 Pkt.Qualität
Qualität
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Preiskriterium 35 Pkt.Preis
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder ein gleichwertiger Nachweis) vorzulegen, sofern die Eintragung nach den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Bei Eintragungen in einem deutschen Handelsregister sind das zuständige Register und die Handelsregisternummer anzugeben. Die Vergabestelle ruft den Registerauszug selbst ab. Sofern keine Eintragung in einem deutschen Handelsregister vorliegt, ist ein entsprechender Nachweis (ggf. Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen oder ausländisches Register) auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen. Die Anforderung erfolgt nur bei Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen. Der Nachweis kann zur Beschleunigung des Verfahrens bereits mit den Unterlagen eingereicht werden.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mindestens zwei (2) vergleichbare Unternehmensreferenzen über Detektion und Bergung von ALDFG (Geisternetze im Meer) nachzuweisen. Der Auftraggeber bewertet die Vergleichbarkeit anhand von folgenden Mindestkriterien: Jede Referenz muss in den letzten 5 Jahren (zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Versendung der Bekanntmachung des gegenständigen Verfahrens) erbracht worden sein. Jede Referenz muss abgeschlossen sein. Jede Referenz muss Kenntnisse wesentlicher nationaler, europäischer und regionaler (OSPAR, HELCOM) Prozesse zum Meeresschutz und Maßnahmenplanung beinhaltet haben. Jede Referenz muss Umweltmanagement, Abfallmanagement und Meeresumweltschutz beinhaltet haben. Jede Referenz muss die Kommunikation und Abstimmung mit Landesbehörden zur ALDFG-Thematik beinhaltet haben. Jede Referenz muss die Einbindung in ein relevantes Netzwerk zu Stakeholdern rund um ALDFG, u. a. Fischereibetriebe, Sonarexpert:innen, Verwertungsbetriebe sowie Landes- und Bundesbehörden und internationale ALDFG-Organisationen beinhaltet haben. Beide Referenzen müssen in Summe mind. 20 Sonarfahrttage in der Planung und Durchführung von Seitensichtsonardetektion im Meer beinhaltet haben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 4 Tage
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 375 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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