AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2de0325e-4aa8-431e-bae2-d6ff05140775) · Abgerufen am 13.09.2026 08:29 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2de0325e-4aa8-431e-bae2-d6ff05140775/

Detektion und Bergung UNSEA AP 8, 9

Notice-ID: 2de0325e-4aa8-431e-bae2-d6ff05140775 · Procedure-ID: 2de0325e-4aa8-431e-bae2-d6ff05140775

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Fraunhofer UMSICHT, Oberhausen
Veröffentlicht
31.08.2026
Frist (Submission)
16.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90700000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen zur fachlichen und operativen Unterstützung von Fraunhofer UMSICHT im Bereich „Kartierung von Hotspots für ALDFG“ und des „Harmonisiertes Melde- und Bergungskonzept“. Die Leistung umfasst ferner Zuarbeiten zu den Querschnittsaufgaben Projektsteuerung und Öffentlichkeitsarbeit sowie weitere Leistungen aus der Ausschreibung des Umweltbundesamtes. Die Leistung ist als Unterstützungs-, Mitwirkungs- und Zuarbeitsleistung für den Auftraggeber zu erbringen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
31.10.2033
Verlängerungsoption
bis zu 6× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).