AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/2df4c2e1-9ca5-450c-b91f-dd2cad8da4cd) · Abgerufen am 02.11.2026 10:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2df4c2e1-9ca5-450c-b91f-dd2cad8da4cd/

Energiewirtschaftliches Abrechnungssystem

Notice-ID: 2df4c2e1-9ca5-450c-b91f-dd2cad8da4cd · Procedure-ID: 14513f75-d1be-42ea-bfb3-14133ab4e772

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Dinslaken GmbH, Dinslaken
Veröffentlicht
01.11.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72250000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
8.474.607 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Stadtwerke Dinslaken GmbH beabsichtigt, ein energiewirtschaftliches Abrechnungssystem, einschließlich der Systemeinführung, dem anschließenden Betrieb sowie der Datenextraktion zu beschaffen. Im Rahmen des Vergabeverfahrens erfolgt die Ausschreibung der benötigten Leistungen in zwei Fachlosen: Los 1: Abrechnungssoftware und Implementierungsprojekt Los 2: Datenextraktion Eine genaue Beschreibung der erforderlichen Leistungsmerkmale ist den Leistungsbeschreibungen und den Anlagen zu entnehmen.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
ENERGY4U GmbH · Kraftwerk Software Systems GmbH
Vertragsabschluss
09.10.2026
Zuschlagsentscheidung
28.09.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).