Rahmenvertrag für externe Dienstleistungen Los 1 VDI + Los 2 Access Portal
KI Die Deutsche Bundesbank schreibt einen Rahmenvertrag für IT-Unterstützungsleistungen in den Bereichen VDI und Access Portal aus.
Stadtwerke Dinslaken GmbH · Dinslaken · Nordrhein-Westfalen
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Die Stadtwerke Dinslaken GmbH beabsichtigt, ein energiewirtschaftliches Abrechnungssystem, einschließlich der Systemeinführung, dem anschließenden Betrieb sowie der Datenextraktion zu beschaffen. Im Rahmen des Vergabeverfahrens erfolgt die Ausschreibung der
benötigten Leistungen in zwei Fachlosen:
Los 1: Abrechnungssoftware und Implementierungsprojekt
Los 2: Datenextraktion
Eine genaue Beschreibung der erforderlichen Leistungsmerkmale ist den Leistungsbeschreibungen und den Anlagen zu entnehmen.
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„Die Bewerber können sich auf eines der beiden Lose oder auf beide Lose bewerben und Teilnahmeanträge einreichen. Es werden alle geeigneten Bewerber dazu aufgefordert, ein Erstangebot auf Basis der Vergabeunterlagen abzugeben. Die Frist für die Abgabe der Angebote wird die Auftraggeberin voraussichtlich im gegenseitigen Einvernehmen mit den Bietern gemäß § 15 Abs. 3 SektVO festlegen. Zudem ist geplant, dass mindestens eine Verhandlungsrunde / Bieterpräsentation stattfindet. Der Auftraggeber weist daraufhin, dass er gem. der Leistungsbeschreibung Ausschlusskriterien festgelegt hat. Dabei handelt es sich um zwingende Vorgaben, die der Bieter im Rahmen seiner Leistungserbringung einzuhalten hat. Die Ausschlusskriterien können - anders als "Mindestanforderungen" analog zu § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV - zum Gegenstand von Verhandlungen gemachtwerden. Der Auftraggeber kann im Laufe der Verhandlungen und bei erneuter Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf die Einhaltung der Ausschlusskriterien gegenüber allen Bietern verzichten, diese also "streichen" oder die Ausschlusskriterien auch inhaltlich abändern. Die Bieter haben hierauf indes keinen Anspruch. Allein der Auftraggeber entscheidet, ob und inwieweit er über Ausschlusskriterien verhandeln wird. Im finalen Angebot müssen die Bieter die vom Auftraggeber festgelegten Ausschlusskriterien einhalten. Eine Nichterfüllung im finalen Angebot führt zum Ausschluss des Angebots. Die Auftraggeberin lässt Nebenangebote nicht zu, § 33 Abs. 1 SektVO. Die Auftrag-geberin lässt weitere Hauptangebote nicht zu. Sollte ein Bieter bei beiden Losen jeweils als wirtschaftlichster Anbieter ermittelt werden, erhält dieser den Zuschlag jeweils auf beide Lose. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Bewerberbogen und den Verfahrensbedingungen, zu entnehmen.“
5 von 5 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Die Bewertung des Gesamtpreises der Angebote wird in der Kennzahl P ausgedrückt. Die Kennzahl P wird je Los anhand des Preisblatts berechnet. Der Bieter kann je Los maximal 60 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigstes Gesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 60 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält 0 Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls 0 Wertungspunkte Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven zweifachen Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=(2- PA/Pmin)*60 PA = Preis des jeweiligen Angebotes Pmin = Preis des niedrigsten Angebotes P = Kennzahl P (Gesamtpreis umgerechnet in Wertungspunkte) Die Kennzahl P geht danach je Los mit einer Gewichtung von 60 % in die Berechnung des Wertes Z ein.
Die Bewertung der Qualität der Angebote wird in der Kennzahl L ausgedrückt. Die Kennzahl L wird je Los anhand der in der Bewertungsmatrix aufgeführten Bewertungskriterien berechnet und geht je Los im Ergebnis zu 40 % in die Berechnung desWertes Z ein. Bei der Ermittlung der Kennzahl L wird je Los die Erfüllung des jeweiligen Bewertungskriteriums im Angebot des Bieters gemäß des Wertungsmaßstabs in der Bewertungsmatrix bewertet. Der Bieter reicht mit seinem Angebot je Los Konzepte für die auftragsgegenständliche Leistung ein. Insgesamt kann der Bieter je Los maximal 40 Wertungspunkte erreichen. Die detaillierte Beschreibung und Gewichtung der Einzelkriterien je Los ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebots- abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 182 Tage nach Fristende
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