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Energiewirtschaftliches Abrechnungssystem
Stadtwerke Dinslaken GmbH · Dinslaken · Nordrhein-Westfalen
Neue Ausschreibungen in „IT & Digitalisierung" — jede Woche per Email
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Beschreibung
Die Stadtwerke Dinslaken GmbH beabsichtigt, ein energiewirtschaftliches Abrechnungssystem, einschließlich der Systemeinführung, dem anschließenden Betrieb sowie der Datenextraktion zu beschaffen. Im Rahmen des Vergabeverfahrens erfolgt die Ausschreibung der benötigten Leistungen in zwei Fachlosen: Los 1: Abrechnungssoftware und Implementierungsprojekt Los 2: Datenextraktion Eine genaue Beschreibung der erforderlichen Leistungsmerkmale ist den Leistungsbeschreibungen und den Anlagen zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Die Stadtwerke Dinslaken GmbH schreiben ein energiewirtschaftliches Abrechnungssystem mit Implementierung und Betrieb in zwei Losen aus (Los 1: Software und Implementierung, Los 2: Datenextraktion).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Bewerber können sich auf eines der beiden Lose oder auf beide Lose bewerben und Teilnahmeanträge einreichen. Es werden alle geeigneten Bewerber dazu aufgefordert, ein Erstangebot auf Basis der Vergabeunterlagen abzugeben. Die Frist für die Abgabe der Angebote wird die Auftraggeberin voraussichtlich im gegenseitigen Einvernehmen mit den Bietern gemäß § 15 Abs. 3 SektVO festlegen. Zudem ist geplant, dass mindestens eine Verhandlungsrunde / Bieterpräsentation stattfindet. Der Auftraggeber weist daraufhin, dass er gem. der Leistungsbeschreibung Ausschlusskriterien festgelegt hat. Dabei handelt es sich um zwingende Vorgaben, die der Bieter im Rahmen seiner Leistungserbringung einzuhalten hat. Die Ausschlusskriterien können - anders als "Mindestanforderungen" analog zu § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV - zum Gegenstand von Verhandlungen gemachtwerden. Der Auftraggeber kann im Laufe der Verhandlungen und bei erneuter Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf die Einhaltung der Ausschlusskriterien gegenüber allen Bietern verzichten, diese also "streichen" oder die Ausschlusskriterien auch inhaltlich abändern. Die Bieter haben hierauf indes keinen Anspruch. Allein der Auftraggeber entscheidet, ob und inwieweit er über Ausschlusskriterien verhandeln wird. Im finalen Angebot müssen die Bieter die vom Auftraggeber festgelegten Ausschlusskriterien einhalten. Eine Nichterfüllung im finalen Angebot führt zum Ausschluss des Angebots. Die Auftraggeberin lässt Nebenangebote nicht zu, § 33 Abs. 1 SektVO. Die Auftrag-geberin lässt weitere Hauptangebote nicht zu. Sollte ein Bieter bei beiden Losen jeweils als wirtschaftlichster Anbieter ermittelt werden, erhält dieser den Zuschlag jeweils auf beide Lose. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Bewerberbogen und den Verfahrensbedingungen, zu entnehmen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
Die Bewertung des Gesamtpreises der Angebote wird in der Kennzahl P ausgedrückt. Die Kennzahl P wird je Los anhand des Preisblatts berechnet. Der Bieter kann je Los maximal 60 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigstes Gesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 60 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält 0 Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls 0 Wertungspunkte Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven zweifachen Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=(2- PA/Pmin)*60 PA = Preis des jeweiligen Angebotes Pmin = Preis des niedrigsten Angebotes P = Kennzahl P (Gesamtpreis umgerechnet in Wertungspunkte) Die Kennzahl P geht danach je Los mit einer Gewichtung von 60 % in die Berechnung des Wertes Z ein.
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Qualität 40 %
Die Bewertung der Qualität der Angebote wird in der Kennzahl L ausgedrückt. Die Kennzahl L wird je Los anhand der in der Bewertungsmatrix aufgeführten Bewertungskriterien berechnet und geht je Los im Ergebnis zu 40 % in die Berechnung desWertes Z ein. Bei der Ermittlung der Kennzahl L wird je Los die Erfüllung des jeweiligen Bewertungskriteriums im Angebot des Bieters gemäß des Wertungsmaßstabs in der Bewertungsmatrix bewertet. Der Bieter reicht mit seinem Angebot je Los Konzepte für die auftragsgegenständliche Leistung ein. Insgesamt kann der Bieter je Los maximal 40 Wertungspunkte erreichen. Die detaillierte Beschreibung und Gewichtung der Einzelkriterien je Los ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, der nicht älter als sechs Monate sein darf.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung: Los 1: in Höhe von 5.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 3.000.000 EUR für Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr. Los 2: in marktüblicher Höhe für Personen-, Sach und Vermögensschäden pro Jahr. Besteht die Berufshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht in der geforderten Höhe, ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Los 1: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens drei vergleichbare Referenzen einzureichen. Mindestanforderungen an die Referenzen: 1. Die Referenzen wurden zwischen Januar 2021 und 2026 begonnen (laufend oder abgeschlossen). 2. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn mindestens zwei der drei Referenzen jeweils sämtliche der folgenden Leistungsschwerpunkte umfassen: o Bereitstellung einer Abrechnungssoftware für Energieversorgungsunternehmen, o Implementierungsprojekt einschließlich Inbetriebnahme sowie anschließender Betrieb der Software, o Migration von Daten aus SAP IS U. 3. Die dritte Referenz muss mindestens zwei der vorgenannten Leistungsschwerpunkte abdecken. Die Referenzen sind über die vorgesehenen Formblätter (Anlagen 7 a) bis c)) einzureichen. Los 2: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei vergleichbare Referenzen einzureichen. Mindestanforderungen an die Referenzen: 1. Die Referenzen wurden zwischen Januar 2021 und 2026 begonnen (laufend oder abgeschlossen). 2. Vergleichbar sind ausschließlich Aufträge, die eine Datenextraktion aus SAP ISU zum Auftragsgegenstand hatten. Die Referenzen sind über die vorgesehenen Formblätter (Anlagen 7 d) und e)) einzureichen.
Sicherheit & Versorgung
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Eignungsanforderung
Los 1: Für Los 1 ist zusätzlich eine Eigenerklärung darüber einzureichen, dass das angebotene energiewirtschaftliche Abrechnungssystem als Software-as-a-Service (SaaS) oder als Plattformlösung betrieben wird. Der Bewerber hat das Betriebsmodell eindeutig zu benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebots- abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 80 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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