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Querschnittsevaluation „Innovationsorientierte Cluster- und Netzwerkförderung“ (Fördermaßnah-men: Spitzencluster-Wettbewerb, Cluster – Netzwerke – International, Zukunftscluster-Initiative) des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
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Gegenstand des Auftrages ist die Querschnittsevaluation der „Innovationsorientierte Cluster- und Netzwerkförderung“ des Bundesministeriums für Forschung, Technolo-gie und Raumfahrt (BMFTR). Mit dieser Querschnittsevaluation soll eine Erfolgskontrolle und Herausarbeitung der Alleinstellungsmerkmale der drei themen- und technologieoffenen Maßnahmen zur innovationsorientierten Cluster- und Netzwerkförderung des BMTRF (Spitzencluster-Wettbewerb, Cluster – Netzwerke – International, Zukunftscluster-Initiative) erfolgen. Die Evaluation dient der Erfolgskontrolle sowie der laufenden Qualitätssicherung und soll Erkenntnisse hinsichtlich der Zielsetzung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO liefern. Zum einen soll eine programmspezifische Untersuchung im Hinblick auf die jeweilige Schwerpunktsetzung der einzelnen Fördermaßnahmen im Mittelpunkt der Evaluation stehen. Dabei sollen auch Aspekte Effizienz und Effektivität der Maßnahmenumsetzung bewertet werden. Zum anderen soll im Sinne einer Querschnittsevaluation untersucht werden, inwiefern die innovationsorientierte Cluster- und Netzwerkförderung insgesamt geeignet ist, das Wissen unterschiedlicher Akteure strategisch über geeignete Kooperationsformen zu vernetzen und so zur Etablierung und Stärkung resilien-ter regionaler Innovationsökosysteme beizutragen. Auf Basis der Evaluation sollen Handlungsoptionen zur Optimierung der Umsetzung sowie zur Weiterentwicklung der Förderansätze erarbeitet werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Querschnittsevaluation der innovationsorientierten Cluster- und Netzwerkförderung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Es wird ein Mindestumsatz von 500.000,00 Euro pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre gefordert. Dies ist nachzuweisen durch: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.1).
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bie-terbogen Ziffer VIII.3/ Qualifikationsprofil). Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: • Abschluss eines naturwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen, ingenieurtechnischen, sozial- oder geisteswissenschaftlichen Studiums (für mindestens ein/e Mitarbeiter/in einen Nachweis (Kopie) eine Abschlussurkunde der Hochschule) • Kenntnisse und Erfahrungen in der Evaluation von Forschungsförderprogrammen des Bundes oder der Länder (für mindestens ein/e Mitarbeiter/in mindestens 3 Referenzen • dreijährige Erfahrung als Leiter/-in einer Organisationseinheit bei der Durchführung von Evaluationen (für mindestens ein/e Mitarbeiter/in mindestens eine Referenz)
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.2. Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen: • Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationspolitik • Kenntnisse über die deutsche Forschungs- und Innovationslandschaft • Kenntnisse und Erfahrungen in der Evaluation von Forschungsförderprogrammen des Bundes oder der Länder • Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern, insbesondere Bundes- oder Landesbehörden Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insge-samt mindestens drei verschiedene Referenzen zu benennen.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.4/ Qualifikationsprofil). Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden: • Erfahrungen in der Durchführung von Evaluationen (für mindestens 3 Mitarbei-ter/innen) • Kenntnisse der empirischen Sozialforschung, inklusive quantitativer und qualitativer Werkzeuge der Datenerhebung und -analyse (für mindestens 2 Mitarbeiter/innen)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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1 Veröffentlichung
- Frist 06.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 111 Tage nach Fristende
Auftragnehmer RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V.Zuschlagswert 299.962 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 185 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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