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2025-0662 Durchführung von Fahrschultätigkeiten Klasse B/C/CE und Weiterbildungsmaßnahmen gemäß BKrFQG über einen Zeitraum von zwei Jahren für die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR · Duisburg · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Fahrschule Markus Rulofs →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
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Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR beabsichtigen, über ein europaweites Vergabeverfahren die Durchführung von Fahrschultätigkeiten zum Erwerb der Führerscheinklassen B, C und CE sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahmen gemäß BKrFQG für ihre Beschäftigten zu vergeben. Der Leistungszeitraum umfasst zwei Jahre (01.01.2026-31.12.2027). Neben der Führerscheinausbildung für jährlich rund 45 Teilnehmende im Bereich C/CE und bis zu 10 Teilnehmende im Bereich B beinhaltet das Vorhaben die Durchführung von Modulschulungen, ergänzenden Qualifizierungen (z. B. für Flurförderfahrzeuge, Ladekrane, Erdbaumaschinen) sowie groß angelegte Mitarbeiterschulungen zu sicherheits- und fahrzeugbezogenen Themen. Ziel ist die rechtssichere und bedarfsgerechte Qualifizierung des Fahrpersonals zur Sicherstellung der betrieblichen Einsatzfähigkeit.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Vergabe von Fahrschultätigkeiten (Klassen B, C, CE) und Weiterbildungsmaßnahmen für die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR über zwei Jahre.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Die Bieter:innen müssen über eine ausreichende fachliche Qualifikation und Zulassung als Fahrschule verfügen. Es sind geeignete Fahrzeuge der Klassen B, C und CE sowie Schulungsräume für mindestens 12 Teilnehmende nachzuweisen. Eingesetzte Fahrlehrer:innen müssen über die erforderlichen Fahrerlaubnisklassen und gültige Fahrlehrererlaubnisse verfügen. Zudem ist darzulegen, dass ausreichend Personal und organisatorische Kapazitäten vorhanden sind, um die Leistungen termingerecht und innerhalb von zehn Werktagen nach Abruf zu erbringen. Erfahrungen aus vergleichbaren Fahrschul- und Weiterbildungsvorhaben der letzten drei Jahre sind durch Referenzen nachzuweisen, die digitale Bereitstellung der Teilnahmebescheinigungen nach § 6 BKrFQV ist sicherzustellen. Bestehende Qualitätsmanagementsysteme wie DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Maßnahmen sind anzugeben.
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Hierzu ist eine aktuelle Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherungsträger erforderlich. Zudem ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen. Auf Verlangen sind Jahresabschlüsse oder betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen, soweit deren Veröffentlichung nach Handelsrecht vorgeschrieben ist. Ferner sind Angaben zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz im Bereich Fahrschultätigkeiten und Berufskraftfahrerweiterbildung in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen.
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Zuverlässigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Eigenerklärungen und Nachweise belegen. Hierzu gehören insbesondere die Bestätigungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen, alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden und keine Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder sonstige arbeitsrechtliche Vorschriften vorliegen. Zudem ist die Einhaltung geltender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere im Bereich der Fahrschulausbildung und der Berufskraftfahrerqualifikation, sicherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Nachweise anzufordern und öffentliche Register (z. B. Gewerbezentralregister, Präqualifikationsdatenbank) einzusehen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 04.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 34 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Fahrschule Markus Rulofs1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 61 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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